Coronavirus

Wer mit Alkohol auf die Straße geht, zahlt hohe Strafen

Die Infektionszahlen steigen, die Polizei wird daher zu Silvester die strengen Ausgangssperren streng kontrollieren. Diese Strafen drohen.

Heute Redaktion
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Lokalaugenschein in der Wiener City: So wird das Alkoholverbot ausgetrickst
Lokalaugenschein in der Wiener City: So wird das Alkoholverbot ausgetrickst
"Heute"

Der Silvesterpfad in Wien, das Abfeuern von Krachern in der Ländern, ausgelassene Partys mit Familie und Freunden – so gestaltet sich der Jahreswechsel traditionell in vielen Familien. Im Corona-Jahr 2020 ist auch hier alles anders. Wegen der anhaltend hohen Infektionsgefahr gilt auch am letzten Tag des Jahres eine strenge Ausgangssperre von 0 bis 24 Uhr. Durch den dritten harten Lockdown wurde eine geplante Ausnahmegenehmigung zurückgenommen. Nur aus folgenden wichtigen Gründen darf man heute überhaupt vor die Türe gehen:

Arbeitsweg

notwendige Einkäufe zur Deckung des täglichen Bedarfs

Familiäre Pflichten sowie Hilfestellungen für Andere

Sport und Bewegung im Freien zur geistigen und körperlichen Erholung

Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben

Alkoholverbot im Freien

Wer also alleine in der Silvesternacht draußen spazieren geht, wird nicht bestraft werden. Wer im Freien mit anderen anstoßen möchte, dem drohen hohe Geldbußen. Zur Deckung der Grundbedürfnisse zählt nämlich ausschließlich der Kontakt mit dem nicht im gleichen Haushalt lebenden Partner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen. Im öffentlichen Raum gilt zudem ein Alkoholverbot. Welche Strafen sind möglich? Es sind einerseits Organmandate möglich – so etwaa beim fehlenden Sicherheitsabstand (50 Euro). Innenminister Karl Nehammer führte aus: "Wenn es dann zu Anzeigen kommt, dann kann die Gesundheitsbehörde bis zu 1.450 Euro Strafhöhe pro Person verhängen." 

Daheim ein fremder Haushalt

Und wie sieht es daheim mit Privat-Partys aus? Verboten. Es gilt die 1+1-Regel: Ein Haushalt mit beliebig vielen Personen darf eine Person aus einem anderen Haushalt treffen – plus gegebenenfalls minderjährige Kinder. Auch hier gilt die 1+1-Regel, also eine Person darf eingeladen werden. Kontrollen im privaten Wohnbereich sind laut Polizei auch zu Silvester prinzipiell nicht vorgesehen. Vorsicht: Kontrollen wegen Lärmbelästigung sind davon unberührt. Privatfeuerwerke auf öffentlichen Grund sind laut Gesundheitsministerium "reine Belustigung", also keine psychische oder physische Erholung und Ausnahme von der Ausgangssperre.

Um für etwas Unterhaltung daheim zu sorgen, hat "Heute" einige Highlights aus dem ablaufenden Jahr für dich zusammengefasst:

    <strong>28.03.2024: Student (20) versteckt in Österreich echtes Geld.</strong> Woanders längst ein Trend, jetzt auch in der Linzer City: Ein spendabler Student (20) versteckt Geldscheine. Die Aktionen postet er auf Social Media. <a data-li-document-ref="120027949" href="https://www.heute.at/s/student-20-versteckt-in-oesterreich-echtes-geld-120027949">Hier weiterlesen &gt;&gt;</a>
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