"Heute"-Leser Alexander F. fragt: "Mein Arbeitgeber hat im Dienstvertrag eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Ist das zulässig?"
Seitens der AK Niederösterreich heißt es dazu: "Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Probezeit darf höchstens einen Monat dauern. Auch der Kollektivvertrag kann eine Probezeit vorsehen, die eventuell kürzer als ein Monat ist. Während der Probezeit ist eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses jederzeit, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen möglich."
Und weiter: "Dauert die vereinbarte Probezeit länger als zulässig ist, gilt der zusätzliche Zeitraum als befristetes Arbeitsverhältnis. Ein solches Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Befristung, sofern es nicht fortgeführt wird. Eine Kündigung ist hier nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.