Leser

Wiener kauft bei Tankstelle ein, bekommt 180 € Strafe

Weil sich Paul G. nicht an die 15-Minuten-Aufenthaltsregel an einer Tankstelle in Döbling hielt, muss er nun eine Corona-Strafe von 180 € zahlen.

Rhea Schlager
Teilen
Der Wiener muss 180 Euro Strafe zahlen. (Symbolbild)
Der Wiener muss 180 Euro Strafe zahlen. (Symbolbild)
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

Die Verweildauer an mehreren Wiener Tankstellen sorgt schon seit letztem Jahr für Aufregung: Wird eine bestimmte Zeit überschritten, müssen Kunden, die zum Tanken oder Einkaufen vorbei gekommen sind, mit einer Strafe von 180 Euro rechnen.

Das passierte jetzt auch dem 34-jährigen Paul G. (Name von der Redaktion geändert) am 30. April bei einer Tankstelle in der Heiligenstädter Straße in Wien-Döbling. Denn eigentlich wollte er sich nur etwas zu trinken kaufen und die Toilette benutzen. Damit begann das Problem aber bereits: "Wegen der momentanen Situation mit Corona hab ich ein paar Minuten vor dem Shop gewartet, weil zu viele Menschen drinnen waren", erzählt der Wiener im Gespräch mit "Heute".

Warteschlange vor Kasse

Im Geschäft selbst sind dann noch weitere Minuten verstrichen, während er sich ein Getränk ausgesucht und an der Warteschlange vor der Kasse gewartet hat, erinnert sich Paul G. weiter: "Wegen sowas hab ich jetzt eine Besitzstörungsklage von der T1 Parkraumüberwachung in der Höhe von 180 Euro bekommen."

Die Firma zeigte sich bei einem Anruf allerdings alles andere als kulant, wie der 34-Jährige berichtet. "Ich hab versucht ihnen meine Situation zu erklären und darum gebeten, die Strafe herabzusetzen oder sie wenigstens in zwei Teilen zahlen zu dürfen", berichtet er. "Aber die wollten nichts davon wissen und meinten nur, wenn ich es riskieren möchte, ein Anwaltsschreiben zu bekommen, dann soll ich das so machen."

Vorliegende Beweise ausgewertet

Die Pächterin wie auch die Mineralöl-Betreiberfirma Shell würden in erster Linie auf die Sicherheit der Kunden und Tankstellenmitarbeiter achten, erklärt Carmen Hausner, Pressesprecherin von Shell Austria, im "Heute"-Gespräch. Deshalb seien jegliche Tätigkeiten, die über Autowäsche, Staubsaugen, Tanken oder Einkaufen hinausgehen, unerwünscht und in Pandemie-Zeiten nicht erlaubt.

Im Fall von Paul G. konnten die vorliegenden Beweise belegen, dass das Auto von 20:30 Uhr bis 20:57 Uhr gegenüber der Waschbox geparkt war und sich der Wiener zudem in einer Gruppe von zehn Personen befunden hat. "Damit verstößt er sowohl gegen die Parkordnung als auch gegen die am 30. April geltenden Lockdown-Regeln", so Hausner weiter.

Mehr zum Thema