"Heute"-Leser Lukas wohnt seit seiner Geburt im 22. Wiener Bezirk und fährt so gut wie täglich an einem Imbiss in der Gewerbeparkstraße vorbei. So auch Mitte April – an einem Sonntag lief ihm jedoch beim Schnitzel-Geruch das Wasser im Mund zusammen. Weil zeitgleich Flohmarktbesucher alle vorhandenen Parkplätze besetzten, hielt der Wiener auf dem Grundstück eines Geschäftes, um seinen Hunger zu stillen. Doch der Stellplatz kostete den Wiener stolze 150 Euro.
Lukas erhielt nur Tage später einen Brief mit der Besitzstörungs-Meldung. "Dabei stand ich nur sieben Minuten auf dem Grundstück", so der Autofahrer zum kostspieligen Aufenthalt. Prompt trat der Imbiss-Kunde mit der Parkraumüberwachung in Kontakt und erklärte sein Parkmanöver: "Ich schilderte der Firma den Vorfall und sie meinte, dass sie mir kulanterweise 20 Euro Nachlass gewähren könnte."
Doch muss man die Besitzstörungs-Entschädigung überhaupt zahlen? Prinzipiell nicht, aber "bei Nichtbezahlung erfolgt die Einleitung eines ordentlichen Verfahrens", heißt es seitens der Parküberwachungsfirma "T1". Die Kosten würden demnach nur in die Höhe schnellen. Deshalb würde die Parkfirma den Autofahrern in Form von Briefen ein "Angebot" für eine außergerichtliche Lösung unterbreiten.
Doch wie lässt sich die Höhe der Forderung begründen? Laut der Parkfirma "T1" ganz einfach: "Die Begründung für die Auftragserteilung an dieser Örtlichkeit liegt in der Vielzahl von Störungen durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, welche nicht nur mögliche Zu- und Abfahrten behindern, sondern auch für die Verschmutzung und die Müllentsorgung."