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Wiener mag 300-€-Kopfhörer nicht, muss sie behalten

Ein "Heute"-Leser freute sich über 300 € teure Kopfhörer, doch seit sie bei ihm ankamen, sieht sich der Wiener nur mit Problemen konfrontiert.

Robert Cajic
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    <em>"Heute"-</em>Leser Stefan freute sich zu Weihnachten auf neue Apple-Kopfhörer.
    "Heute"-Leser Stefan freute sich zu Weihnachten auf neue Apple-Kopfhörer.
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    "Heute"-Leser Stefan gönnte sich zum Weihnachtsfest neue "AirPod Pro 2"-Kopfhörer der beliebten Marke "Apple", doch der Kauf endete in einem Fiasko. Der Grund: Weil ihm das Design nicht gefiel, schickte er das 284 Euro teure Produkt wieder an den Händler zurück. Sein Geld wird der Wiener jedoch nicht so schnell mehr sehen, denn: Für den Verkäufer handelt es sich hierbei um ein "Hygieneprodukt".

    Leser: "Vergleich mit Zahnbürste lächerlich!"

    Auf dem Online-Marktplatz "shöpping.at" ergatterte sich Leser Stefan das begehrte Apple-Produkt. Doch nach dem Kauf fühlt sich Stefan betrogen: "Ich habe die Kopfhörer weder aktiviert noch verwendet. Trotzdem nimmt der Händler die Retoure nicht an, weil es angeblich ein Hygieneprodukt ist."

    Ausführliche Gespräche mit dem Kundenservice des Online-Händlers "Electronic4you" verliefen allesamt mit dem selben Ergebnis – die Kopfhörer darf sich Stefan behalten, das Geld wird dem Wiener nicht zurückerstattet. "Mir wurde erklärt, dass es sich hier um ein Produkt wie Zahnbürsten oder Rasierer handelt – dieser Vergleich ist lächerlich!", wütete Stefan im "Heute"-Talk.

    Online-Händler entgegnet: "Siegel gebrochen"

    Auf Anfrage von "Heute" erklärte eine Mitarbeiterin des Kundenservices, wieso Stefan sein Geld nicht zurückbekommen wird:

    "Bei In-Ear-Kopfhören handelt es sich deshalb um einen Hygieneartikel, da dieser mit Körpersubstanzen wie zum Beispiel Ohrenschmalz in Verbindung kommt. Sobald solch ein Artikel geöffnet wurde, können wir diesen nicht wieder verkaufen und aus diesem Grund kann der Widerruf nicht mehr angenommen werden. Das gleiche betrifft beispielsweise auch Zahnbürsten und Rasierer. Sobald hier das Siegel gebrochen wurde, können wir den Widerruf nicht annehmen – das ist auch in unseren AGB's so angeführt."

    Shopping-Seite sind Hände gebunden

    Zwar bestreitet Stefan, das Elektronik-Produkt in die Ohren gesteckt zu haben, zahlen muss der Wiener die Summe von 284€ wohl trotzdem. Ganz aufgeben möchte der Elektronik-Fan den "Kampf" um sein Geld aber nicht: "Die Internet-Ombudsstelle hat sich meines Anliegens angenommen und ich schrecke auch vor einer Klage nicht zurück."

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      Heute

      Dem Betreiber der Shopping-Seite, der Österreichischen Post, sind in diesem Fall die Hände gebunden. "Wir verkaufen keine Produkte, sondern stellen nur die Plattform für Online-Händler dar. Die Rückgaberegeln von Produkten bestimmen letztendlich die Verkäufer", heißt es aus der Pressestelle der Post.

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