Fall aufgeflogen

Wiener muss 1.000 Euro Strafe für seinen Hund zahlen

Teurer Hundekauf in Wien: Weil das Tier augenscheinlich von Qualzucht betroffen war, wurde der Käufer zu einer Strafe von über 1.000 Euro verurteilt.
Yvonne Mresch
26.08.2026, 10:54
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Ein Hundekauf hat für einen Tierhalter in Wien rechtliche Konsequenzen. Der Mann hatte einen French-Bulldog-Welpen erworben, der augenscheinlich Merkmale einer Qualzucht aufwies. Dafür wurde er nun zu einer Strafe von etwas mehr als 1.000 Euro verurteilt.

Auf den Fall aufmerksam wurde eine Tierschutzorganisation durch den Käufer selbst. Er hatte in den sozialen Medien über den Erwerb des Welpen berichtet. Eine Tierschutz-NGO zeigte ihn daraufhin an.

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Auch der Kauf kann strafbar sein

Hintergrund ist das österreichische Qualzuchtverbot. Dieses betrifft nicht nur die Zucht selbst: Auch der Erwerb oder Import eines Tieres mit Qualzuchtsymptomen beziehungsweise äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen ist verboten. Käufern drohen Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro.

Als problematisch gelten Zuchtmerkmale, die bei Tieren Schmerzen, Leiden oder erhebliche gesundheitliche Einschränkungen verursachen. Dazu können etwa extrem kurze Schnauzen, stark ausgeprägte Hautfalten, hervorstehende Augen oder Beeinträchtigungen des Bewegungsapparats zählen.

Tierschutzombudsfrau warnt Käufer

Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy warnt davor, solche Merkmale lediglich als charakteristisches Aussehen einer Rasse abzutun: "Kein Tier sollte leiden müssen, nur weil Menschen ein bestimmtes Aussehen schön oder gar belustigend finden. Gesundheit und Lebensqualität müssen wichtiger sein als ein extremes optisches Ideal".

Wer einen Hund kaufen möchte, sollte sich laut Tierschutzombudsstelle vorab unter anderem mit möglichen Erkrankungen, der Gesundheit der Elterntiere sowie den Bedingungen bei Zucht und Haltung beschäftigen.

"Klares Zeichen gegen Qualzucht"

Persy sieht dabei auch die Käufer in der Verantwortung: "Jeder Kauf beeinflusst, welche Hunde künftig gezüchtet werden. Wer sich für gesunde Merkmale entscheidet und Zuchten mit leidvollen Extremmerkmalen nicht unterstützt, setzt ein klares Zeichen gegen Qualzucht und erspart sich mögliche rechtliche Konsequenzen".

Qualzucht kann bei unterschiedlichen Hunderassen vorkommen. Ein erhöhtes Risiko besteht laut Tierschutzombudsstelle unter anderem bei Möpsen sowie Französischen und Englischen Bulldoggen, bei denen bestimmte stark ausgeprägte Zuchtmerkmale zu chronischen gesundheitlichen Problemen führen können.

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