Obwohl sie frei ist!

Behinderte Wienerin darf Nachbarwohnung nicht haben

Sylvia W. (67) lebt in einer 33,6 Quadratmeter großen Gemeindebauwohnung. Die freie Nachbarwohnung ist behindertengerecht – doch sie erhält sie nicht.
Christine Ziechert
26.08.2026, 05:30
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Seit 13 Jahren wohnt Sylvia W. (67) in einer Gemeindebauwohnung in der Brünner Straße in Wien-Floridsdorf. Die Pensionistin leidet unter zahlreichen gesundheitlichen Problemen. Nach Herzinfarkt (1987) und Schlaganfall (2010) erlitt sie 2014 einen Trümmerbruch.

Zusätzlich hat die zuckerkranke 67-Jährige auch Polyneuropathie, die Nerven in beiden Beinen sind geschädigt – sie ist zu 50 Prozent behindert. Die Schmerzen strahlen vom unteren Rücken in die linke Körperseite aus. Die Wienerin benötigt daher einen Rollator, zeitweise sogar einen Rollstuhl. Derzeit hat sie Pflegestufe 3, um Pflegestufe 4 wurde bereits angesucht.

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Kein Platz für Rollator und Rollstuhl

Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Eduard H., der sie auch pflegt, lebt sie in der 33,6 Quadratmeter großen Einzimmerwohnung. Alles ist eng und klein, ein Fortbewegen kaum möglich: "Ich kann in meiner Wohnung weder mit dem Rollstuhl noch mit dem Rollator fahren, da kein Platz ist. Außerdem ist mein Lebensgefährte Sicherheitsbeamter im Nachtdienst und muss am Tag schlafen, was in einer Einzimmerwohnung schwer möglich ist", berichtet Sylvia W.

Im Frühjahr erhielt die 67-Jährige dann eine gute Nachricht: Die Nachbarin, die direkt neben ihr wohnt, gab bekannt, dass sie in ein Pflegeheim ziehen möchte. Ihre rund 50 Quadratmeter große Zwei-Zimmer-Wohnung wurde bereits auf eigene Kosten behindertengerecht umgebaut: "Die Dusche in der Nachbarwohnung ist barrierefrei, meine nicht. Ich bin schon zweimal in meiner gestürzt und hatte sogar einen Schädelbruch", erzählt Sylvia W.

Die Dusche in der Nachbarwohnung (l.) ist barrierefrei, jene von Sylvia W. nicht (r.).
Denise Auer

Wohnung wäre wie ein Lotto-Sechser

Im Mai zog die Nachbarin dann auch tatsächlich aus. Damit die Wohnung nicht verloren geht, zahlt die Tochter der Nachbarin weiterhin die Miete – vorerst bis Ende Oktober. Die beiden Frauen hatten noch einen Antrag auf Wohnungstausch gestellt – doch dieser wurde abgelehnt, weil die Nachbarin bereits ausgezogen war.

Für Sylvia W. wäre die Wohnung ideal: "Sie hat nicht nur eine barrierefreie Dusche, sie ist auch um 17 Quadratmeter größer und hat ein Schlafzimmer – das ist für mich wie ein Lotto-Sechser. Außerdem hätte ich nur geringe Übersiedlungskosten und würde in meiner gewohnten Umgebung mit Ärzten und Freunden bleiben."

Offene Mieten für Magazine

Die Wohnkommission würde ihr zwar eine behindertengerechte Wohnung anbieten, allerdings nicht diese konkrete. "Eine andere behindertengerechte Wohnung nützt mir nichts, da ich dann aus meinem gesamten Betreuernetzwerk fallen würde." Die Pensionistin zeigt sich von den Vorgängen verzweifelt: "Ich kann überhaupt nicht verstehen, was daran so schwer ist, zwei nebeneinander liegende Wohnungen zu tauschen, in der auch noch alles gerecht auf meine Behinderung umgebaut ist."

Für die Übernahme der Nachbarwohnung muss Sylvia W. ein Wiener Wohn-Ticket beantragen. Das Problem: Ihre Lebensgefährte hat noch offene Mietforderungen für zwei Magazine in Floridsdorf in der Gesamthöhe von rund 4.300 Euro. "Wir haben in den vergangenen zwölf Jahren nie eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten", ist die 67-Jährige überrascht.

Mietrückstände müssen erst bezahlt werden

Erst, wenn diese Mietschulden vollständig beglichen sind, kann das Paar ein Wiener Wohn-Ticket lösen und eine größere Wohnung beantragen. Doch den Gesamtbetrag können die beiden Wiener nicht auf einmal stemmen, sie zahlen den Betrag in Raten ab.

"Heute" hat bei Wiener Wohnen nachgefragt, warum Sylvia W. die Wohnung ihrer Nachbarin nicht übernehmen kann. Demnach ist ein klassischer Wohnungstausch in diesem Fall rechtlich nicht möglich. "Ein solcher Tausch setzt voraus, dass beide Hauptmieter*innen weiterhin einen dringenden Wohnbedarf haben. Da die Mieterin der Nachbarwohnung bereits in ein Pflegewohnheim übersiedelt ist, ist diese gesetzliche Voraussetzung nicht mehr erfüllt", erklärt eine Sprecherin.

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Wiener Wohnen prüft Direktvergabe

Wiener Wohnen und die Wohnberatung Wien würden daher prüfen, ob die gewünschte Wohnung auf einem anderen Weg vergeben werden kann. Da die Wohnung aber nur über mehrere Stufen erreichbar (und daher nicht barrierefrei zugänglich) ist, komme etwa ein Wiener Wohn-Ticket für einen alters- oder krankheitsbedingten Wohnungswechsel nicht infrage.

"Als mögliche Lösung wurde eine Direktvergabe (zum Beispiel aufgrund von Überbelag) in Betracht gezogen. Dafür müssen jedoch die allgemeinen Vergabevoraussetzungen erfüllt sein", heißt es weiter. Dies gelte auch für den Lebensgefährten von Frau W.: "Dabei sind noch offene mietrechtliche Verpflichtungen zu klären. Sprich: Die vollständige Begleichung von bestehenden Mietzinsrückständen ist Grundvoraussetzung für eine erneute Anmietung eines Mietobjektes", meint die Sprecherin. Da das Paar den Betrag nicht einmalig zahlen kann, erhält es die Nachbarswohnung daher nicht.

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