Aufregung um fehlendes Taferl

Wiener muss für diesen Move an Kreuzung 90 Euro zahlen

Kürzlich bog ein Wiener an einer Kreuzung an der Stadtgrenze nichtsahnend nach links ab. Prompt bekam er für diesen Move eine Strafe zugestellt.
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16.04.2026, 15:28
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"Heute"-Leser Richard traute Anfang der Woche seinen Augen nicht, als er einen Brief der Bezirkshauptmannschaft Mödling öffnete: In der Altzergasse Ecke Triester Straße – direkt an der Grenze zwischen Liesing und Vösendorf – soll der Autofahrer Verkehrsregeln gebrochen haben. Hinweistaferl zu der Verkehrssünde gab es keine, moniert der Leser.

Leser sah Doppel-Sperrlinie nicht – 90 Euro Strafe

Konkret geht es darum, dass Richard am 7. April gegen 10.35 Uhr seinen Wagen aus der Altzergasse nach links in die Triester Straße lenkte. Er überfuhr dabei eine durchgehend doppelte Sperrlinie, laut Verkehrsregeln ein klarer Verstoß.

Das Problem für Richard: Laut eigener Aussage konnte er die doppelte Sperrlinie aus seinem Auto aus nicht sehen, vor der Kreuzung befanden sich neben Beschilderungen, die das Ende von Kurzparkzonen zeigten, nur zwei Ortstafeln sowie das Schild "Vorrang geben".

Dass es vor der Kreuzung keinen Hinweis darüber gab, dass Autofahrer dort nicht nach links abbiegen dürfen, ärgert den Wiener. Er möchte prüfen, ob er die Strafe zahlen muss.

Das sagt das Gesetz

Klar ist jedenfalls: Eine Strafe kann in so einem Fall gerecht sein – auch ohne ausdrückliches "Linksabbiegen verboten"-Schild. Eine doppelte, durchgezogene Sperrlinie hat in Österreich nämlich eine klare rechtliche Bedeutung: Man darf sie nicht überfahren oder übertreten. Das gilt grundsätzlich auch beim Abbiegen, wenn man dafür die Linie schneiden müsste.

Hand aufs Herz: Hättest du die doppelte Sperrlinie gesehen?
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Das bedeutet: Wenn Lenker beim Linksabbiegen die doppelte Sperrlinie überqueren müssen, ist das an sich schon ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – unabhängig davon, ob ein separates Verkehrszeichen das Abbiegen verbietet.

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Bei Doppel-Sperrlinie – kein Verbotszeichen notwendig

Wichtig: Ein "Vorrang geben"-Schild regelt nur die Vorrangsituation, nicht die Fahrtrichtung. Es braucht kein zusätzliches Verbotsschild, wenn die Markierung der doppelten Sperrlinie das Manöver ohnehin untersagt.

Es gibt nur wenige Ausnahmen: zum Beispiel, wenn eine Sperrlinie ausdrücklich unterbrochen ist oder eine spezielle Markierung das Abbiegen erlaubt. Bei einer durchgehenden doppelten Linie ohne Unterbrechung gilt das aber nicht.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 16.04.2026, 15:38, 16.04.2026, 15:28
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