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Wiener Neustadt blitzt mit Klage gegen St. Pölten ab

Heute Redaktion
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Wiener Neustadt bleibt der Sprung in die Bundesliga wohl verwehrt – zumindest ging der Protest gegen Relegations-Gegner St. Pölten (vorerst) verloren.

In welcher Liga spielen St. Pölten und Wiener Neustadt in der kommenden Saison? Im Relegations-Duell zogen die Wiener Neustädter gegen die "Wölfe" sportlich den Kürzeren. Dann aber das juristische Nachspiel: Wegen eines vermeintlichen Regelverstoßes protestiere der Erste-Liga-Klub gegen das Relegations-Ergebnis.

Der konkrete Vorwurf: St. Pöltens David Atanga soll in einer Saison für drei Klubs gespielt haben. Tatsächlich lief der Torschütze zum 1:1 im Rückspiel bereits für Red Bull Salzburg und Liefering auf. Jetzt urteilte der Senat 1 der Bundesliga über den Fall.

Das Urteil

"Nach Ansicht des Senat 1 steht die Vorgehensweise des SKN St. Pölten in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des ÖFB-Regulativs, insbesondere den § 4 und 6, sowie § 2 Abs. 9 & 12 der Bestimmungen über Kooperationsverträge, geregelt in den Meisterschaftsregeln des ÖFB", heißt es im Urteil.

Weiters: "Gemäß den verfahrensgegenständlichen Bestimmungen ist zwischen einer Spielberechtigung für den Stammverein und einer Einsatzberechtigung für den Kooperationsverein zu unterscheiden. Die Kooperationsbestimmungen besagen, dass der Abschluss eines Kooperationsvertrages nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs gilt, sondern Kooperationsspieler bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht gemeldet bleiben und sowohl für diesen als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt sind."

Nachsatz: "Wenngleich keine direkte Anwendbarkeit der FIFA-Regulative in diesem Zusammenhang gegeben ist, ist der Senat 1 im Übrigen auch der Meinung, dass die gegenständliche Handhabung auch in Einklang mit den internationalen Vorgaben steht."

Weiterer Protest



Zusammengefasst: Mit Atangas Einsatz wurde kein Regelverstoß begangen. Doch Wiener Neustadt will sich in der Causa noch nicht geschlagen geben und kündigte bereits Einspruch beim Protestkomitee an. (heute.at)