Österreich

"Gestapo-88": Wiener provoziert Türken mit Nazi-WLAN

Satire oder Wiederbetätigung? Diese Frage hatten die Geschworenen am Donnerstag im Falle eines 39-jährigen Wieners zu klären.

Leo Stempfl
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Symbolbild
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picturedesk.com

Aufgedeckt wurden die Aktivitäten des Mannes durch einen Nachbarn. Dieser stolperte regelmäßig über ein WLAN-Netz, das regelmäßig seinen Namen änderte, etwa in "Gestap-88" oder "Schutzstaffel1". Der dafür Verantwortliche war schnell gefunden, es handelte sich um einen 39-Jährigen Floridsdorfer. Dieser gab an, von seinem türkischen Nachbarn regelmäßig "Nazi" genannt worden zu sein, und wollte diesen dadurch provozieren.

Wie sich darauffolgend bei einer Hausdurchsuchung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung herausstellte, waren die Anschuldigungen wohl nicht ganz ungerechtfertigt. Die Beamten fanden eine Wein- und eine Bierflasche – präsentiert in einer Vitrine – die ein Bild von Adolf Hitler zeigten. Bei Auswertung seines Handys wurden unzählige WhatsApp-Nachrichten und Bilder gefunden, die gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Diese verschickte er an Freunde, darunter auch ein Bild des Beschuldigten, auf dem dieser eine Hitler-Maske trägt. Ein bei ihm stehender Freund zeigt den Hitler-Gruß.

"Ich bin ein Freund der Satire"

Der Angeklagte entgegnete, er fand die Bilder schlichtweg witzig. So etwas schicke man sich halt unter Freunden. Auf die Bilder und Videos sei er gekommen, indem er im Internet nach schwarzem Humor gesucht hat. Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus sah er darin nicht. Auch nicht, als er an Hitlers Geburtstag zum Eiernockerlessen (Hitlers Lieblingsspeise) auffordert. "Weil ich dumm war", versucht er das zu erklären.

Außerdem handelte es sich "nur" um einen Zeitraum von zwei Jahren, in dem er diese Inhalte verschickt habe. Darüber hinaus ziert zwar ein Eisernes Kreuz als Tattoo seinen Oberarm. Dieses beschreibt er allerdings als Abzeichen des Templerordens, dessen Wahlspruch auch danebensteht. Mit der rechten Szene will er nichts zu tun haben.

Urteil: unbedingte Haftstrafe

Von den 28 angeklagten Fakten sprechen ihn die Geschworenen von acht frei. Die 20 Fakten stellen immer noch eine derartige Vielzahl dar, dass dies in Verbindung mit dem langen Zeitraum als erschwerende Schuld gewertet wird. Als mildernd wurden ihm allerdings der ordentliche Lebenswandel, Geständnis und Beitrag zur Wahrheitsfindung gewertet. Das Urteil von 18 Monaten ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien vereinbarten drei Tage Bedenkzeit.