Drogenkoffer geschmuggelt

Wiener saß in Japan im Arbeitslager, kommt jetzt frei

Ein 28-Jähriger wurde wegen Drogenschmuggels in Japan zu 9 Jahren Haft mit Arbeitslager verurteilt. Nun kommt er nach exakt viereinhalb Jahren frei.
Christian Tomsits
19.05.2025, 06:45
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Das baldige Happy End einer unglaublichen Geschichte, die von Wien nach Japan und zurück führte, kommt einer juristischen Sensation gleich: Ein Österreicher, der in Japan wegen Drogenhandels festgenommen und in ein Arbeitslager gesteckt wurde, kommt nun bald frei.

Der damals 22-jährige Baris T. wurde – wie insgesamt neun Komplizen – im Jahr 2019 beim Fortgehen von mysteriösen Fremden namens "Sam" und "Daniel" mit Tausenden Euro Bar auf die Hand und Party-Wochenenden in Tokio, Sydney, Dubai und Co. gelockt. Dafür müsste er nur einen Koffer mit als türkischem Honig getarntem Methamphetamin in eine der weit entfernten Destinationen bringen. Der junge Mann ließ sich mit dem Drogenring ein – und sollte es bald bitter bereuen.

Der Wiener wurde mit einem gut gefüllten Koffer voll mit Crystal Meth bei der Einreise nach Japan am 13. Dezember 2019 am Flughafen Haneda in Tokio erwischt und verhaftet. Dort wurde der glücklose Schmuggler am 4. September 2020 wegen insgesamt 1,8 Kilogramm der "weißen Ware" zu insgesamt neun Jahren Freiheitsstrafe inklusive Arbeitsdienst verurteilt. Ohne Kontaktmöglichkeiten saß er in einer Einzelzelle. Mehr als ein Jahr lang – vom 19. September 2021 bis 23. Oktober 2022 – wurde der Wiener sogar in ein japanisches Arbeitslager gesteckt und geschunden.

Anwalt Philipp Wolm ist stolz: Er konnte seinen Mandanten um Jahre früher rausboxen, als es üblich ist.
Denise Auer

Nur dank einer erfolgreichen diplomatischen Mission und großem Einsatz des Justizministeriums gelang es den Österreicher im Jahr 2024 nach fast vier Jahren im Fernen Osten endlich heimzuholen. Jetzt toppte das Top-Verteidiger Philipp Wolm mit einer kleinen Sensation: Sein Mandant blickt einer bedingten Haftentlassung bereits nach viereinhalb Jahren – also der Hälfte der zu verbüßenden Strafe und nicht wie gewöhnlich nach zwei Dritteln – entgegen.

Laut Beschluss des Landesgericht Wr. Neustadt (NÖ) wird T. nach viereinhalb Jahren am 16. Juni wegen der "unvorstellbaren Bedingungen im Ausland" und bester Führung bereits bedingt entlassen. Auch weil er in der Haftzeit perfekt Japanisch lernte und seine Familie voll hinter ihm stehe, sei er "gut auf ein Leben in Freiheit vorbereitet", erklärte Wolm.

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