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Wiener tut Kontrollor Gefallen – bekommt 50-€-Strafe

Ein Wiener stellte sein Auto auf einem Parkplatz ab und bezahlte sein Ticket. Am Tag darauf bekam er einen Strafzettel. Kostenpunkt: 50 Euro. 
Maxim Zdziarski
15.06.2022, 15:28

"Heute"-Leser Milan (Name von der Redaktion geändert*) kam vorigen Freitagabend spät nach Hause. Weil es jedoch keinen Parkplatz mehr in der Puchgasse (Donaustadt) gab, entschloss er sich, einen kostenpflichten Stellplatz für seinen 3er BMW auszusuchen. Für 24 Stunden bezahlte der Wiener 4 Euro und legte das Ticket auf sein Armaturenbrett. "Ich habe sogar darauf geachtet, dass der Zettel auf der Beifahrerseite liegt, da auf der anderen Seite eine riesige Wasserpfütze war", erzählt der 21-Jährige. 

Strafe trotz Ticket

Als er am Samstagmittag zu seinem Auto kam, erwartete ihn jedoch eine böse Überraschung. Der Parkkontrollor stellte ihm einen Strafzettel in der Höhe von 50 Euro aus. Als Grund soll er angegeben haben, dass das Ticket für ihn nicht einsehbar bzw. leserlich war. Milan nahm es dem Mitarbeiter zunächst nicht übel. "Ich habe es ja bezahlt und hinterlegt, also ging ich davon aus, dass die Aufklärung kein Problem sein wird", so der Wiener. Doch es kam alles anders, als gedacht. 

Keine kulante Lösung

Die private Parkraumüberwachungsfirma "Park & Control" nahm sein zugeschicktes Ticket und einen Zahlungsbeleg nicht an. "Die zeigten keinerlei Verständnis und beharrten auf die 50 Euro Strafe. Es kam nicht einmal ansatzweise eine kulante Lösung in Frage", ärgert sich Milan im "Heute"-Talk. "Im Nachhinein eingereichte Parktickets werden nicht akzeptiert", hieß es in einer E-Mail der "PAC" an den Donaustädter. Blickt man auf die Google-Bewertungen des Unternehmens, ist dies offensichtlich kein Einzelfall: Mehrere Personen haben bereits ähnliche Erfahrungen mit der Firma gesammelt. 

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"Nachreichen ist möglich"

"Heute" fragte bei "Park & Control" nach, wie man in solchen Fällen mit den Parkplatzkunden umgehen würde. Telefonisch wollte man diesbezüglich keine Auskunft erteilen. Schriftlich bestätigte man jedoch, dass man durchaus kulant sei, wenn der Kunde "den rechtzeitigen Erwerb seines Parktickets nachweisen kann." Milans E-Banking-Belege wurden jedenfalls nicht akzeptiert. Er wird nun ein weiteres Mal Kontakt mit der Firma aufnehmen. Ob ihm die Strafe jetzt storniert wird, bleibt jedoch offen. 

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