Ein besonders dramatischer Fall von Tierquälerei führte einen 20-jährigen Wiener auf die Anklagebank am Landl. Der aus Thailand stammende Mann soll seine graue Britisch-Kurzhaar-Katze "Shana" letzten April in ein Paket gesteckt haben, wollte sie per Post nach Deutschland verschicken. Doch bevor es zum Äußersten kam, konnte das Tier im Paketzentrum Hagenbrunn (NÖ) zum Glück entkommen.
"Haben Sie Kinder?", fragte die Richterin bei der obligatorischen Abfrage der Generalien. "Nein, nur meine Katzen", murmelte der Mann mit verlegenem Lächeln, dann stritt er alles ab. "Meine Katze wurde entführt", behauptete er felsenfest. Er habe bloß seine Gitarre zurück nach Deutschland senden wollen. Seine graue Kurzhaar-Katze "Shana" habe er keinesfalls ins Packerl gesteckt.
"Nachdem mein Paket abgeholt wurde, war meine Katze plötzlich weg", konnte er sich die schlimmen Vorwürfe nicht erklären, eine Verlustanzeige habe er aber nicht erstattet. Der Grund: "Keiner gibt eine gestohlene Katze zurück". Trotz mehrmaliger Belehrung durch die Richterin, dass er damit eine Straftat begehen könnte, beschuldigte der 20-Jährige noch im Saal den von ihm ausgemachten Verdächtigen: den Postboten. "Die Post hat mir eine Falle gestellt", rief der junge Mann anschließend empört.
Ein Mitarbeiter der Sendungssicherheit der Wiener Post erklärte anschließend seine Sicht der Dinge. "Ein Video zeigt, wie ein Mitarbeiter das Paket begutachtet und dann erschrickt." Nur wenige Sekunden danach sah man die graue Katze im Paketzentrum herumirren, im Packerl befand sich außerdem ein Sack Katzenstreu. "Wir haben das dann sehr aufwendig zurückverfolgt und konnten den Absender zum Glück ausfindig machen."
Die Katze wurde anschließend ins Tierheim gebracht. Der Angeklagte habe sich in der Zwischenzeit bereits eine neue Katze geholt, "damit mein Kater Faris nicht einsam ist". Nach weiteren zerstreut wirkenden Versuchen des 20-Jährigen, sich zu rechtfertigen, riss der Richterin schließlich der Geduldsfaden. "Ich fälle jetzt ein Urteil", rief sie.
Dann ließ sie die Katze aus dem Sack: sechs Monate bedingte Haft – nicht rechtskräftig. Schon während der letzten Worte des Schuldspruchs zog sich der Angeklagte wieder seine Haube an und wollte den Saal bereits verlassen. Nur wenn er sich drei Jahre nichts zu Schulden kommen lässt, muss er nicht in Haft.