Wer in Wien einen Parkplatz sucht, weiß genau, dass dieses Unterfangen mitunter zu einer Geduldsprobe werden kann. Die 28-jährige Wienerin Claudia S. war im Oktober mit ihrem Skoda am Weg zu einem Termin in der Wiener Josefstadt. Öffentliche Stellplätze sind dort trotz Kurzparkzone rar gesät. Als die Angestellte in der Buchenfeldgasse fündig wurde, stellte sie sofort in die Lücke. Nachdem sie ihren Parkschein ausgefüllt hatte, eilte sie zu ihrer Verabredung.
Doch als Claudia S. wieder zurück zu ihrem Auto kam, entdeckte die junge Wienerin einen Strafzettel unter den Scheibenwischern. Ein Parksheriff strafte die 28-Jährige ab, weil ihr Skoda im Parkverbot gestanden ist – für sie völlig unverständlich. Auf den ersten Blick war völlig unklar, wo die entsprechende Beschilderung überhaupt ersichtlich sein sollte, sie sah ja nur ein Kurzparkzonen-Schild (siehe Foto oben).
Erst viel später wurde klar: Das Parkverbot ist in die entgegengesetzte Fahrtrichtung ausgeschildert. Biegt man also von der Josefstädter Straße in die Buchenfeldgasse ein, müsste man sich umdrehen, um das Verbot als solches zu erkennen. "Wer parkt denn sein Fahrzeug und dreht sich danach extra um, um nach Verkehrszeichen zu suchen? Das ist doch völlig unüblich", ärgert sich die Wienerin im "Heute"-Talk.
Noch verwirrender: Eigentlich ist diese Gasse eine Einbahn, nur die ersten paar Meter dürfen auch in die Gegenrichtung befahren werden (wegen einer Ausfahrt): "Es denkt also wirklich niemand daran, sich auch das Schild von der anderen Richtung anzusehen."
Doch die Beweislage war klar und ein Einspruch hätte wohl kaum Erfolgschancen gehabt. "Bevor es noch teurer wird, zahle ich lieber die 36 Euro", so das ernüchternde Fazit der Leserin. Dennoch will sie andere davor warnen, dort ihr Auto abzustellen.