Verwaltungsstreit um Geschlechtseintrag sorgt für Wirbel! Der außergewöhnliche Fall "Waltraud" beschäftigt derzeit die MA 63, zuständig für Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand.
Ex-Rotlicht-Betreiber Walter (60) ließ sein Geschlecht von "männlich" auf "weiblich" ändern, heißt nun Waltraud. Die Behörde will das jedoch wieder ändern. Waltrauds Anwalt schäumt vor Wut.
Wie von "Heute" mehrfach berichtet, hatte der Wiener kurz vor dem Antritt einer dreimonatigen Haftstrafe seinen Eintrag auf "Waltraud" ändern lassen, damit er im Frauengefängnis untergebracht wird. Zusätzlich erhielt er laut eigenen Angaben ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), das ihm einen früheren Pensionsantritt – mit 61 statt 65 – in Aussicht stellte.
Nach eigener Aussage lebt Waltraud bereits seit Jahren als Frau, war zuvor jedoch als Walter im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) geführt. Der Magistrat zweifelt nun an seiner Geschlechtsänderung, leitete ein Berichtigungsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrages ein.
Das Amt verweist auf Medienberichte der "Krone", in denen Waltraud selbst erklärt habe, keine Anpassung ihres äußeren Erscheinungsbildes an das weibliche Geschlecht vorzunehmen und lediglich ein kurzes psychiatrisches Gutachten ohne therapeutische Begleitung vorgelegt zu haben. Laut Magistrat sei daher keine ausreichende Grundlage für eine dauerhafte Geschlechtsänderung gegeben.
Weiters führt die Behörde aus, dass laut derzeitiger Rechtsprechung für die Änderung des Geschlechtseintrages ein "schwerwiegender operativer Eingriff" zwar nicht zwingend erforderlich sei, aber zumindest eine nach außen erkennbare, irreversible Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts vorliegen müsse.
Im vorliegenden Fall fehle "ein Hinweis auf einen nach außen erkennbaren Transitionsprozess und einen damit verbundenen Alltagstest". Die Änderung des Geschlechtseintrags sei daher "augenscheinlich auf Basis einer nicht vorhandenen Sachlage" erfolgt.
Waltraud wurde vom Magistrat aufgefordert, innerhalb von vier Wochen Einwände zu erheben und gegebenenfalls Beweismittel vorzulegen, die ihre weibliche Geschlechtsidentität stützen. Erfolgt kein Einspruch, soll der Eintrag automatisch wieder auf "männlich" berichtigt werden.
Der Fall sorgt für Diskussionen über den Umgang der Behörden mit Trans- und Interpersonen. Während Piranty im Interview mit der "Krone" erklärt hatte, sich bewusst gegen körperliche Veränderungen entschieden zu haben, sieht der Magistrat darin einen Widerspruch zum geltenden Personenstandsrecht.
Ob die Stadt Wien tatsächlich den Eintrag rückgängig macht, hängt nun davon ab, ob Piranty rechtzeitig Einspruch und Beweise einreicht. Star-Anwalt Nikolaus Rast vertritt Waltraud und meint gegenüber "Heute": "Meine Mandantin wurde mehrfach und intensiv von einem renommierten Psychiater und auch Psychologen untersucht, die zu einem klaren Ergebnis kamen – meine Mandantin ist eine Frau. Nun fühlt sich meine Mandantin diskriminiert, da man ihr ihre feminine Seite aberkennen möchte."