Der Fall rund um "Waltraud P." sorgt weiter für Aufsehen – und hat nun auch juristische Konsequenzen: Wie das Innenministerium gegenüber der "Kronen Zeitung" bestätigt, wird derzeit das psychiatrische Gutachten überprüft, das die Grundlage für die Änderung des Geschlechtseintrags lieferte. Der Verdacht: Es könnte sich um ein Gefälligkeitsgutachten handeln – ein strafrechtlich relevanter Tatbestand.
Der 60-jährige Wiener hatte kurz vor dem Antritt einer dreimonatigen Haftstrafe seinen Eintrag auf "weiblich" ändern lassen – mit dem Wunsch, im Frauengefängnis untergebracht zu werden. Zusätzlich erhielt er laut eigenen Angaben ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), das ihm einen früheren Pensionsantritt – mit 61 statt 65 – in Aussicht stellte. Das Bundeskriminalamt ermittelt inzwischen auch wegen Sozialleistungsbetrugs.
Rechtsexperte Helmut Graupner betont in der "Krone", dass es sich beim Geschlechtseintrag um eine rechtliche Beurkundung handelt, die überprüfbar ist. "Der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beurkundet das rechtliche Geschlecht, legt es aber nicht fest", sagt Graupner gegenüber der Tageszeitung.
Das tatsächliche, sozial gelebte Geschlecht sei ausschlaggebend – und genau daran gibt es im Fall Waltraud P. erhebliche Zweifel. Auch der Psychiater, der das Gutachten erstellt hat, könnte sich laut "Krone" strafbar gemacht haben – je nachdem, ob er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Die PVA und das Sozialministerium stellen klar: Eine bloße Änderung im Register reicht nicht für Pension oder Unterbringung – es braucht eine umfassende Einzelfallprüfung. Auch das Justizministerium sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, betont aber, dass bei der Unterbringung stets die Rechte aller Insassen zu berücksichtigen seien.
"Die Unterbringung von Strafgefangenen ist immer eine Einzelfallentscheidung, die unter Abwägung aller Umstände individuell getroffen wird", teilt das Ministerium gegenüber der Tageszeitung mit. Ziel sei es, die Rechte aller Insassen und Insassinnen gleichermaßen zu wahren.
ÖVP und SPÖ sind sich jedenfalls einig, dass es genaue Kontrollen brauche. "Es braucht keine neuen Gesetze, sondern akribische Überprüfungen, ob Geschlechtsumwandlungen ausschließlich den Zweck verfolgen, sich in anderen Bereichen widerrechtlich Vorteile zu verschaffen", zitiert die "Krone" die Volkspartei.
Der Fall Waltraud sorgt dabei vor allem bei der FPÖ für Kopfschütteln. So teilte FP-Chef Herbert Kickl etwa mit: "Für uns ist klar: Das Geschlecht ist nichts, das man sich nach Belieben aussuchen kann oder das von irgendwem ideologisch zugeschrieben wird, sondern eine biologische Tatsache, bei der es nur zwei Optionen gibt: entweder männlich oder weiblich!"
Der rechtliche Umgang mit Geschlechtswechseln bleibt also weiterhin ein heikles Thema – die Politik ist sich aber einig, dass Missbrauch verhindert werden muss, doch über das Wie herrscht Uneinigkeit. Der Fall Waltraud bleibt jedenfalls ein brisanter Prüfstein für das System in Österreich.