Auf der ganzen Welt sorgte der Fall von Walter, der kurzerhand zu Waltraud wurde – dadurch ins Frauengefängnis und früher in Pension gehen darf – für Schlagzeilen. Erbost zeigen sich hingegen die Trans-Community und Teile der Politik: Innenminister Gerhard Karner bezeichnete Waltraud, immer offiziell eine Frau, öffentlich abschätzig mit "dieser Herr" und unterstellte ihr eine "dreiste Verwendung des falschen Pronomens".
Ein Vorgang, der Beweis genug ist, dass es hier offenbar dringenden Klärungsbedarf gibt. Wie "Heute" erfuhr, wird in dem Fall jetzt sogar die Volksanwaltschaft aktiv – und zwar von Amts wegen. Der von der FPÖ nominierte Volksanwalt Dr. Christoph Luisser hat ein Prüfverfahren eingeleitet und Innenminister Gerhard Karner zur Stellungnahme aufgefordert.
Denn offensichtlich gibt es in Österreich nicht nur eine uneinheitliche, sondern eine rechtlich völlig unklare Praxis, was die Vorgehensweise bei Personenstandsänderungen betrifft. "Es kann nicht sein, dass eine derart weitreichende Entscheidung wie die Änderung des Geschlechtseintrags einem administrativen 'Fleckerlteppich' unterliegt, bei dem jedes Bundesland eigene Regeln anzuwenden scheint", zeigt sich Luisser perplex. Österreichweit brauche es klare Kriterien, auf die sich die Bürger berufen können.
In dem Schreiben, das auf den 10. Oktober datiert ist und "Heute" vorliegt, fordert Luisser von Karner allen voran die Vorlage des vollständigen Personenstandsaktes von Waltraud, um die Vorgehensweise der Behörden nachvollziehen zu können. Auch die Zahl der restlichen juristischen Geschlechtswechsel in den Jahren 2024 und 2025 (speziell in Wien) sowie der aktuell geltende Kriterienkatalog sollen übermittelt werden.
Warum genau Wien? "Die auf der Homepage der Stadt Wien abrufbaren Informationen legen den Schluss nahe, dass für die Bewilligung je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten und entscheidende medizinische Diagnosen wie 'Transsexualität' keine Voraussetzung mehr sein müssen", erklärt der Volksanwalt. "Hier muss der Innenminister als oberste Personenstandsbehörde für Klarheit sorgen, ob wir es mit einem Wildwuchs an Kriterien zu tun haben, der behördlicher Willkür Tür und Tor öffnet."
Mit diesem Prüfverfahren will Luisser erreichen, dass es eine einheitliche und rechtsstaatlich saubere Vorgehensweise in ganz Österreich gibt. "Als Volksanwalt ist es meine Pflicht, die Verwaltung zu kontrollieren und die Bürger vor behördlicher Willkür zu schützen. Die aktuelle Praxis schafft Rechtsunsicherheit und untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen." Die Regierung sei deshalb gefordert, für klare und einheitliche Regeln zu sorgen.
Kurz vor dem Wochenende hat offenbar auch das Innenministerium bereits erste Schritte gesetzt. Der MA 63 der Stadt Wien wurde die Weisung erteilt, ein Berichtigungsverfahren einzuleiten und dem Ministerium als Oberbehörde darüber zu berichten.