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Wienerin ohne Geld zahlt Tod von Hund in Raten zurück

Eine Wienerin kommt mit den Zahlungen nicht mehr zurecht. Nach dem Tod ihres geliebten Vierbeiners bleibt ihr nur noch eine weitere Rechnung.
Stefan Pscheider
13.07.2023, 13:33
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Helga (Name von der Redaktion geändert*) durchlebt im Moment eine schwere Zeit. Die 80-Jährige hat große Geldsorgen, denn auch ihr machen die Teuerungen zu schaffen. Die Wienerin bezieht seit mehreren Jahren die Mindestsicherung – doch seit einigen Wochen bekommt sie plötzlich um einiges weniger ausbezahlt. Kurz darauf ist auch noch ihr treuester Freund verstorben. 

"Fühle mich im Stich gelassen"

Aufgrund der Kürzung ihrer Mindestsicherung trudelten für Helga mehr und mehr Probleme ein. "Ich kann mir derzeit meine Medikamente, Vitamin- und Kalziumtabletten nicht mehr leisten. Das macht mir zu schaffen. Auch der Kühlschrank ist die meiste Zeit leer. Deshalb habe ich schon drastisch an Gewicht verloren", erzählt die 80-jährige Wienerin.

Doch das Schlimmste an der ganzen Situation ist der Tod ihres geliebten Hundes. Der Vierbeiner musste vor kurzem eingeschläfert werden. Das brach Helga das Herz, denn die Fellnase begleitete sie über mehrere Jahre. Dazu kommen noch die Kosten der Einschläferung, welche mehrere Hundert Euro ausmachten. Diese bezahlt Helga derzeit in Raten ab.

Die Wienerin ist verzweifelt und die Zukunft bereitet ihr große Sorgen. "Ich kann nicht verstehen warum mir das Magistrat, jetzt wo alles teurer geworden ist, auch noch weniger ausbezahlt. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter", gibt die 80-Jährige verzweifelt kund. Helga wünscht sich, dass alles wieder normal wird, doch die Hoffnung wird von Tag zu Tag weniger. 

"Wollen Dame vor Obdachlosigkeit bewahren"

"Heute" hat mit der MA40 Kontakt aufgenommen. Sie äußern sich zu dem Fall wie folgt: "Seit 2021 gibt es die Vereinbarung mit unserer Sozialarbeit, dass von Frau Helgas Mindestsicherungs-Bezug die Miete als Sachleistung direkt an den Vermieter angewiesen wird."

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Seit Juli 2023 werden laut MA40 auch die Beträge an den Energieversorger direkt angewiesen. Auch die Miterhöhung im selben Monat trägt zur geringeren Betrag der Mindestsicherung bei. "Die Anweisung an Dritte ist ein gelindes Mittel um Frau Helga vor Obdachlosigkeit und Sperre der Energiezufuhr zu bewahren. Sollte mit dieser Maßnahme nicht mehr einverstanden sein, kann sie gegen den Bescheid Beschwerde erheben", erläutert die Behörde weiter im "Heute"-Talk.

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