Die Arbeitnehmerin war in einem fleischverarbeitenden Betrieb im Innviertel beschäftigt. Eingestellt hatte sie der Geschäftsführer. Er war zu diesem Zeitpunkt ihr unmittelbarer Vorgesetzter, da sich der Abteilungsleiter auf Urlaub befand.
Nachdem dieser wieder zurückgekehrt war, sagte er wiederholt zu ihr, dass er keine Frau in seinem Team wolle. Sie brauche sich gar nicht erst ins Zeug legen, weil sie sowieso in der Probezeit gekündigt werde.
Tatsächlich wurde das Dienstverhältnis nach nur zwei Wochen aufgelöst. Die Betroffene wandte sich an die AK. Die Experten erkannten eine klare Diskriminierung.
Das Unternehmen stritt das zwar mit einer fadenscheinigen Begründung ab. Mehrere Kolleginnen und Kollegen konnten aber die zweifelhaften Aussagen des Vorgesetzten bezeugen.
Die Kammer beharrte daher auf Schadenersatz – andernfalls reiche sie Klage ein. Erst dann zeigte sich der Betrieb einsichtig und überwies den offenen Lohn und die geforderte Summe. Die Frau bekam insgesamt knapp 4.500 Euro.
Die Beschwerden reißen nicht ab: Wegen einer Mietwagenfirma laufen bei der AK die Telefone heiß. Sie warnt eindringlich vor dem Unternehmen.
Ein Problem: Vielen Kunden, die über die Website oder die App der Firma einen Transporter mieten, ist zunächst nicht bewusst, dass dafür auch eine Kaution kassiert werden soll.