Auf der Gemeindehomepage informierte die Stadtgemeinde Traismauer über das umstrittene Projekt wie folgt: Im Rahmen des gemeinsamen Ausschusses für Bildung und Umwelt, Bau- und Immobilienwesen sowie Abfallwirtschaft und Landwirtschaft wurde am 21. Jänner 2026 der Stadtgemeinde Traismauer ein mögliches Windpark-Projekt der W.E.B Windenergie AG vorgestellt.
Die Projektwerberin präsentierte den Ausschussmitgliedern den Vorschlag für einen Windpark, der in seiner aktuellen Ausführung "bis zu maximal acht Windenergieanlagen umfasst. Sämtliche Windräder wären ausschließlich in der dafür vorgesehenen Zone MO05 auf Traismaurer Gemeindegebiet situiert. Die Bevölkerung soll umfassend, unabhängig und sachlich informiert werden", heißt es.
Ziel sei es, "den Traismaurerinnen und Traismaurern ausreichend Zeit zu geben, sich mit dem Projekt auseinanderzusetzen, um im Herbst bei einer Volksbefragung, die in den Wirkungsbereich der Gemeinde fällt, eine Entscheidung treffen zu können".
Geplant seien zudem Informationsveranstaltungen, Diskussions- und Gesprächsformate sowie eine umfassende digitale Aufbereitung aller relevanten Unterlagen.
Alle geplanten Standorte liegen in einem Abstand von mehr als 1.200 Metern zu gewidmetem Wohnbauland. Die bestehenden Wanderwege bleiben Großteils unverändert, das Naherholungspotenzial für die Menschen aus der Region Traismauer soll durch den Windpark nicht eingeschränkt werden, so die Infos seitens der Stadtgemeinde.
Zündstoff war bei der Gemeinderatssitzung vorprogrammiert: Die FPÖ Traismauer sowie sämtliche Mandatare der Opposition haben schließlich am Donnerstag die Gemeinderatssitzung verlassen und damit eine Beschlussfassung über den geplanten Gestattungsvertrag zwischen Gemeinde und dem Windkraftbetreiber verhindert.
Hintergrund ist ein bereits am 11. Februar 2026 eingebrachter Initiativantrag gemäß der NÖ Gemeindeordnung, der von mehr als 15 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt worden war. Ziel des Initiativantrages ist die Durchführung einer Volksbefragung über die geplanten Windkraftwidmungen. Aber: Bis heute sei der Initiativantrag vom Bürgermeister weder behandelt noch darüber entschieden worden.
Die FPÖ kritisiert, dass stattdessen versucht werde, durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages Fakten zu schaffen, bevor die Bürger überhaupt Gelegenheit erhalten, ihren Willen im Rahmen einer Volksbefragung zu äußern.
FPÖ-Stadtrat und Zustellungsbevollmächtigter des Initiativantrages, Wolfgang Freißmuth, erklärt: "Es geht hier nicht um ein Ja oder Nein zur Windkraft. Es geht um die Einhaltung der Spielregeln unserer Demokratie. Zuerst müssen die Bürger gehört werden – erst danach darf entschieden werden."
Die vom Bürgermeister ins Treffen geführten rechtlichen Bedenken können die Freiheitlichen nicht nachvollziehen. "Die Behauptung, es gebe einen Zuständigkeitskonflikt zwischen Land und Gemeinde, ist aus unserer Sicht nicht haltbar. Über die Flächenwidmung entscheidet letztlich ausschließlich die Gemeinde. Gerade deshalb muss der Bürgermeister den Initiativantrag endlich entsprechend der NÖ Gemeindeordnung behandeln, anstatt ihn seit Monaten liegen zu lassen", so Freißmuth weiter.
Unterstützung erhält die FPÖ Traismauer vom Landesobmann des Freiheitlichen und Unabhängigen Gemeindevertreterverbandes Niederösterreich, LAbg. Dieter Dorner: "Direkte Demokratie darf nicht nur dann gelten, wenn das Ergebnis politisch erwünscht ist. Wenn mehr als 15 Prozent der Wahlberechtigten eine Volksbefragung verlangen und dieser Antrag über Monate hinweg nicht behandelt wird, dann wird ein gesetzlich vorgesehenes Mitbestimmungsrecht der Bürger ausgehöhlt. Eine monatelange grundlose und vorsätzliche Verschleppung eines Initiativantrages ist jedenfalls kein Zeichen eines lebendigen Demokratieverständnisses."
Gegen die monatelange Nichtbehandlung des Initiativantrages wurde bereits Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eingebracht. Weitere rechtliche Schritte werden geprüft. Für die Freiheitlichen steht fest: "Demokratie endet nicht am Wahltag. Wenn die NÖ Gemeindeordnung den Bürgern das Recht einräumt, eine Volksbefragung zu verlangen, dann ist dieses Recht auch zu respektieren."