Laute Musik, Erinnerungen an frühere Zeiten und reichlich Alkohol: Die Heimfahrt nach einem Klassentreffen in der Südoststeiermark endete für drei Frauen im Krankenhaus. Zwei 43-Jährige mussten sich nun wegen des Unfalls vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten.
Fünf ehemalige Klassenkolleginnen hatten sich im Juni getroffen. Zunächst besuchte die Gruppe eine Buschenschank, danach ging es in eine Mostschenke und schließlich weiter in eine Disco. Dabei wurde laut "Kleine Zeitung" einiges getrunken. "Aperol, Bier, Wodka, Schnaps, ...", wurde die Auswahl vor Gericht beschrieben.
Später saßen drei der Frauen gemeinsam im Auto. Angeschnallt war keine von ihnen. "Wir hatten Spaß im Auto, hörten ganz laut Lieder von früher und waren alle drei nicht angegurtet", schilderte die Lenkerin laut einem Bericht der Tageszeitung.
Auch die Beifahrerin sprach laut "Kleine Zeitung"offen über den Alkoholkonsum: "Ich wollte mich selbst feiern in dieser Nacht. So viel Alkoholkonsum kommt bei mir zwei, drei Mal im Jahr vor. Danach bin ich fünf Tage sterbenskrank. Was soll ich sonst sagen? Ja, so war es".
Die Lenkerin hatte laut Bericht 1,2 Promille, bei ihrer Beifahrerin wurden 1,6 Promille festgestellt. Staatsanwältin Sophie Kickmayer sprach beim Prozess von "reichlich Alkohol".
Während der Fahrt kam es schließlich zum folgenschweren Moment. "Während der Fahrt drehte sich ihre Beifahrerin um, verlor das Gleichgewicht und fiel auf die Hand der betrunkenen Lenkerin", wird die Staatsanwältin in der Tageszeitung zitiert.
Die Lenkerin verriss daraufhin das Steuer. Das Auto kam bei rund 70 km/h von der geraden Straße ab und krachte gegen einen Apfelbaum. Zwei Frauen wurden schwer, eine weitere leicht verletzt. Die auf der Rückbank schlafende Frau erlitt unter anderem vier gebrochene Halswirbel und eine Hirnblutung.
Die Staatsanwaltschaft warf beiden Angeklagten "sorgfaltswidriges Verhalten" vor. Die Lenkerin hätte alkoholisiert nicht fahren dürfen. "Wäre sie nüchtern gewesen, hätte sie die Situation bewältigen können", heißt es im Bericht der "Kleine Zeitung" weiter.
Die Verteidigung widersprach: "Meine Mandantin musste nicht damit rechnen, dass ihr jemand ins Lenkrad fällt. Selbst im nüchternen Zustand wäre alles gleich passiert, ihr ist kein Fahrfehler vorzuwerfen."
Auch die Beifahrerin habe den Unfall nicht vorhersehen können. "Sie konnte nicht damit rechnen, dass sie beim Umdrehen das Gleichgewicht verliert und rüber fliegt", werden die Verteidiger in der Tageszeitung zitiert.
Richterin Michaela Lapanje kam zu einem anderen Schluss. "Sie beide sind der fahrlässigen Tatbegehung schuldig", erklärte sie laut dem Bericht.
Bei der Lenkerin habe der Alkohol die Reaktionsfähigkeit herabgesetzt, "im Normalzustand reagiert man anderes". Die Beifahrerin wiederum habe die Lenkerin während der Fahrt massiv abgelenkt und berührt.
Die Lenkerin erhielt fünf Monate bedingt und 1.200 Euro Geldstrafe, die Beifahrerin 960 Euro Geldstrafe. Beide müssen zudem jeweils 1.000 Euro Schmerzensgeld an die verletzte Frau auf der Rückbank zahlen. Das Duo erbat Bedenkzeit, die Urteile sind nicht rechtskräftig.