Politik

Wird der Migrationspakt auch für Österreich gültig?

Der UN-Migrationspakt wurde von Österreich abgelehnt, die Diskussion ist aber nicht vorbei. Nun wirft Angela Merkel neue Fragen auf.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Die internationale Staatengemeinschaft hat am Montag in Marrakesch den UNO-Migrationspakt offiziell angenommen. UNO-Generalsekretär Antonio Guterres nannte das Vertragswerk in einer Rede vor Vertretern aus rund 150 Ländern am Montag eine "Roadmap zur Vermeidung von Leid und Chaos".

Das Abkommen enthält 23 Ziele für eine internationale Migrationspolitik. Ziel ist es demnach, illegale und ungeordnete Migration durch internationale Zusammenarbeit zu verhindern und Migration für die Menschen sicherer zu machen. Der Pakt ist rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend – und: Trotz Ablehnung Österreichs auch für uns gültig?

Auch für Österreich gültig?

Mehrere Länder fürchteten um ihre nationale Souveränität und waren gegen den Pakt: Das sind Österreich, Ungarn, Tschechien, USA, Polen, Bulgarien, Australien, Slowakei, die Dominikanische Republik und Israel. In Belgien zerbrach sogar im Streit über den Migrationspakt die Koalition. Und nun, auch nach der Ablehnung durch Österreich und der Annahme durch die Staatengemeinschaft, brodelt es gewaltig:

Ursache ist eine Fragestunde, bei der Angela Merkel am Mittwoch auch zum Migrationspakt befragt wurde. Angesprochen darauf, ob der Pakt nun rechtlich bindend sei, überraschte Merkel wohl viele Zuschauer: Sie deutete zumindest an, dass der Migrationspakt für alle Länder, also auch jene wie Österreich, die abgelehnt hatten, trotzdem gültig werde.

"Dann ist es für alle gültig"

"Wenn jetzt bei der UNO-Vollversammlung nächste Woche der Pakt dann in der Vollversammlung noch einmal zur Debatte steht und angenommen wird, dann kann ein Mitgliedsstaat Abstimmung verlangen. Und diese Abstimmung muss dann so sein, dass zwei Drittel der vertretenen Länder der VN (Vereinten Nationen, Anmerkung) dem zustimmen, und dann ist es für alle gültig. Das ist nun mal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht", so Merkel.

Gültig wird für Österreich auch der Flüchtlingspakt, denn hier wird die Regierung nämlich aktiv zustimmen. Der Migrationspakt ist nicht zu verwechseln mit dem UNO-Flüchtlingspakt. Im internationalen Recht wird zwischen Flüchtlingen und Migranten klar unterschieden: Für Flüchtlinge gibt es einen internationalen Rechtsrahmen - vor allem die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.

Flüchtlingspakt vor Beschluss

Der weltweite Flüchtlingspakt soll nun ergänzend - aber nicht rechtsverbindlich - die Verantwortung für Flüchtlinge innerhalb der internationalen Gemeinschaft besser verteilen. Flüchtlinge sollen laut dem Pakt einen besseren Zugang zu Schulen und zum Gesundheitswesen erhalten. Zudem soll die Jobsuche erleichtert werden. Neue Finanzierungsquellen – etwa in der Privatwirtschaft – sollen erschlossen und Härtefälle vermehrt in andere Länder umgesiedelt werden. Aufnahmeländer sollen durch humanitäre Finanzierung stärker entlastet werden.

>>>> Wie sich der Migrations- und der Flüchtlingspakt genau unterscheiden, lesen Sie hier.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge soll ebenfalls Mitte Dezember von der UN-Vollversammlung gebilligt werden. Im Gegensatz zum Migrationspakt ist er wenig umstritten. Am 13. November wurde das Abkommen bereits im Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung in New York angenommen. Dagegen stimmten nur die USA, die auch den Migrationspakt ablehnen. (red)