Gesundheit

Zu viel telefoniert – Mann bekommt Tumor wegen Handy

Der heute 63-Jährige Techniker telefonierte berufsbedingt 13 Jahre lang jeden Tag mindestens 2,5 Stunden mit seinem Handy. Nun trägt er Schäden davon.

Sabine Primes
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Eine Versicherungsanstalt wurde von einem Turiner Berufungsgericht verurteilt, einem Techniker aus der norditalienischen Stadt Aosta die Berufskrankheitspension zu zahlen, weil er als Folge des Telefonierens an einem gutartigen Akustikusneurinom erkrankt ist – ein Tumor, der einen Nerv im Ohr befällt. 

Zusammenhang bewiesen

Nachdem die Versicherung in erster Instanz zur Zahlung von einer Rente von 350 Euro pro Monat verurteilt worden war, fechtete sie das Urteil an. Die Anwälte des Mannes und ein rennommierter Gutachter konnten den Zusammenhang zwischen der langen Nutzung von Mobiltelefonen und der Erkrankung nachweisen. Die hohe Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs zwischen dem Tumor und den Zellen wurde in diesem Fall aufgrund des Fehlens anderer möglicher Ursachen festgestellt. Die lange Exposition gegenüber Funkfrequenzen erwies sich somit als einziger Risikofaktor für den ehemaligen Stahlwerksarbeiter.

Taub und Gesichtslähmung

Der heute 63-Jährige telefonierte berufsbedingt als Techniker 13 Jahre lang jeden Tag mindestens 2,5 Stunden mit seinem Handy. Er hielt das Gerät immer am linken Ohr, da das rechte Ohr bereits durch einen früheren Unfall geschädigt worden war. Zusammengerechnet kommt der Mann insgesamt auf 10.000 bis 13.000 Stunden, die er von 1995 bis 2008 am Mobiltelefon verbrachte. Nach der Operation des Tumors berichtete er von einer völligen Taubheit auf diesem Ohr und einer Schädigung des Gesichtsnervs, die zu einer Lähmung auf derselben Seite des Gesichts und zu Depressionen führte.

Weltweit zweiter Fall

Dies ist der weltweit zweite Fall, der zugunsten eines Arbeitnehmers endete, der von derselben Krankheit betroffen war. Vor einigen Jahren hatte das Berufungsgericht Turin Roberto Romeo, einem ehemaligen Angestellten der Telecom Italia, der von derselben Anwaltskanzlei betreut wurde, eine Entschädigung für die lange Exposition gegenüber der vom Mobiltelefon ausgestrahlten Frequenzen zugesprochen.

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