Sieben Jahre lang war die Innviertlerin bei einem Handelsunternehmen in ihrem Heimatbezirk Ried in Teilzeit beschäftigt. Mit Jänner 2022 führte der Betrieb ein neues Entlohnungssystem ein. Darin wurde geregelt, dass Mitarbeiter nach drei Jahren automatisch um eine Gehaltsstufe vorrücken.
Nachdem die Frau gekündigt hatte, ließ sie die Abrechnung bei der Arbeiterkammer überprüfen. Die Experten stellten fest, dass sie bis zuletzt in ihrer ursprünglichen Lohnstufe war. Bedeutet: Sie erhielt seit Anfang 2025 zu wenig Geld.
Die AK intervenierte. Die Firma entschuldigte sich und zahlte der Betroffenen die Gehaltsdifferenz samt Zinsen nach. Damit landeten in Summe etwas mehr als 2.000 Euro auf ihrem Konto.
Kammerpräsident Stangl rät den Mitgliedern, sich bei arbeitsrechtlichen Problemen umgehend an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die AK zu wenden. "Wenn Beschäftigte zu wenig bezahlt bekommen, holen wir das Geld für unsere Mitglieder zurück."