"20 Gramm fehlen!"

Zu wenig Tofu für Flexitarier, nach Aufstand 2 € retour

Der Tofu-Block aus dem Supermarkt kam einem Wiener zu leicht vor. Zu Hause angekommen, legte er diesen auf die Waage.. dann folgte eine Beschwerde.

Stefan Pscheider
Zu wenig Tofu für Flexitarier, nach Aufstand 2 € retour
Der Wiener wog seinen Tofu nach. Es stellte sich heraus, dass er etwas leichter war, als auf der Verpackung angegeben.
Leserreporter

Die Inflation ist für manch Österreicher nach wie vor ein rotes Tuch. Der eine oder andere kann in Hinsicht auf dieses Thema daher schon ein bisschen sensibel reagieren. So auch Pascal (Name von der Redaktion geändert) aus Wien, der vor kurzem aus reiner Neugierde nachprüfte, ob er für sein Geld auch wirklich bekommt, wofür er bezahlt. Im Anschluss war der 31-Jährige allerdings etwas aufgebracht.

Zur Vorgeschichte: Wie gewohnt suchte Pascal vor wenigen Wochen den örtlichen Supermarkt in Wien-Ottakring auf, um seinen Kühlschrank wieder einmal gänzlich aufzustocken. Der Flexitarier bevorzugt vor allem Gemüse und Fleischalternativen. Auch Tofu durfte an jenem Tag nicht fehlen. Als er das vegane Produkt allerdings zu Hause auspackte, kam ihm der Tofu-Block, der laut Verpackung 300 Gramm wiegt, etwas leicht vor. 

20 Gramm zu wenig – dann wird Wiener sauer

"Da das Produkt auch recht klein wirkte, wurde er kurzerhand auf die Waage gelegt und das Ergebnis war leider erwartbar. Der Tofu samt Flüssigkeit und Verpackung wog gerade mal 280 Gramm. Wenn man dann noch die Flüssigkeit und die Verpackung abzieht, wiegt er wahrscheinlich noch einmal 20 Prozent weniger und hat damit eine Nominierung als Produktente des Jahres gewonnen", scherzt der Wiener im "Heute"-Talk.

Das wollte der 31-Jährige auf keinen Fall auf sich sitzen lassen. Sofort nahm er mit dem Konzern (Billa) Kontakt auf, um sich über den Vorfall zu beschweren. Bei dem Ganzen geht es dem Wiener hauptsächlich ums Prinzip: "Die Inflation schlägt dem kleinen Mann und der kleinen Frau ohnehin schon aufs Geldbörserl. Der Wocheneinkauf geht sich eh schon vorne und hinten nicht mehr aus. Sowas bringt das Fass dann einfach zum Überlaufen!"

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Entschuldigungsbrief und Entschädigung

Dass sich die Lebensmittelkette nach wenigen Wochen dann mit einem Entschuldigungsbrief und einem Entschädigungs-Gutschein zurückmeldet, überraschte Pascal dann aber doch. "Es tut uns sehr leid, dass Ihr Einkaufserlebnis durch die von Ihnen geschilderte Reklamation getrübt wurde. Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und daher möchten wir uns bei Ihnen für dieses Vorkommnis in aller Form entschuldigen. Anbei dürfen wir Ihnen unpräjudiziell ( Zahlung erfolgt ohne Bindung hinsichtlich der Rechtslage; Anm.) als Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten eine Gutscheinkarte im Wert von 2€ zusenden", heißt es in dem Schreiben.

Gegenüber "Heute" erklärt Billa, dass eine Gewichtsabweichung (egal ob leichter oder schwerer) vom angegebenen Wert schon einmal vorkommen kann. Allerdings kann die Handelskette in Bezug auf die Ursache keine Auskunft geben und verweist auf den Hersteller des Produktes.

Unterfüllungsgrenze bei Lebensmittel-Füllmengen

Eine gewisse Abweichung nach unten ist tatsächlich legal. Aber auch hier gibt es Grenzen. Laut der offiziellen Website des VKI (Verein für Konsumenteninformation) gibt es bezüglich der Gewichtsabweichung bei Lebensmittel folgende Grenzwerte zu beachten: "So dürfen bei einer Nennfüllmenge von 50 bis 100 Gramm 4,5 Gramm fehlen. Bei einer Nettofüllmenge von 200 bis 300 Gramm sind 9 Gramm weniger erlaubt, um nur zwei Beispiele zu nennen. Neben dieser sogenannten einfachen Minusabweichung gibt es auch eine doppelte Minusabweichung, die innerhalb einer Charge bzw. eines Loses vorkommen darf."

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