AK zog vor Gericht

Zug zu spät, kein Flug – Hochzeitsreise fiel ins Wasser

Es sollten unvergessliche Flitterwochen werden, doch dann kam alles anders: Für ein Pärchen zerplatzte der Traum von der Hochzeitsreise.

Oberösterreich Heute
Zug zu spät, kein Flug – Hochzeitsreise fiel ins Wasser
Eigentlich wollten die Oberösterreicher in die vietnamesische Hauptstadt Hanoi. Daraus wurde aber nichts.
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Seit mittlerweile 20 Jahren verheiratet, wollte das Ehepaar aus dem Bezirk Freistadt endlich den Urlaub nachholen. Das Ziel: Vietnam. Die beiden hatten eine Pauschalreise inklusive Zugfahrt mit den ÖBB zum Flughafen und retour gebucht. Um rechtzeitig am Airport in Schwechat (Bez. Bruck an der Leitha) in Niederösterreich zu sein, planten sie einen Zeitpolster von drei Stunden ein.

Dann die böse Überraschung: In Amstetten kam es zu einem längeren Aufenthalt. Und statt zum Flughafen wurde der Zug nur bis zum Hauptbahnhof Wien geführt.

Die Mühlviertler meldeten sich sofort beim Reiseveranstalter und versuchten, mit einem Taxi noch rechtzeitig ihren Flieger zu erreichen. Vergeblich: Der Check-in-Schalter hatte bereits zu, als sie ankamen. Eine Umbuchung war auch nicht möglich.

Nach der Heimfahrt kontaktierten die verhinderten Urlauber erneut den Veranstalter und verlangten die Rückzahlung des Reisepreises. Das lehnte dieser ab und behielt 85 Prozent der Gesamtsumme als Stornokosten ein. Die Begründung: Die Anreise per Bahn sei nicht Teil des Pauschalangebotes gewesen, Verspätungen könnten immer auftreten.

Das verärgerte Pärchen wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Der Konsumentenschutz nahmen die Unterlagen unter die Lupe. Daraus ergab sich, dass das Zugticket nur in Verbindung mit der Reise erworben werden konnte. Und: es war nur in einem gewissen Zeitfenster davor und danach gültig.

Daher war die Bahnfahrt fixer Bestandteil der Pauschalreise. Außerdem hatten die Kunden alles unternommen, um den Flug noch zu erreichen.

Es gab auch keine Umbuchungsmöglichkeiten. Aus Sicht der AK-Experten stand daher fest, dass der Vertrag nicht erfüllt wurde. Sie konfrontierten den Anbieter mit diesen Argumenten und forderten die Rückzahlung des gesamten Preises.

Das Unternehmen weigerte sich nach wie vor und erklärte, dass die Pauschalreise erst in Wien begonnen habe. Der Kammer blieb nichts anders übrig, als eine Klage einzubringen.

Das Gericht schloss sich der Meinung der Konsumentenschützer an. Der Veranstalter musste daraufhin die volle Summe von 3.673 Euro rückerstatten.

Kredit setzt Familie zu, wird verspottet

Böses Erwachen: Eine oberösterreichische Familie wollte sich den Traum vom Eigenheim erfüllen. Doch der teure Kredit machte ihr einen Strich durch die Rechnung und sie erntete Spott.

Das Problem: Das Pärchen mit einem Kind war von einem anfänglich fix zu einem variabel verzinsten Darlehen gewechselt. Dann kam aber die massive Teuerung. Die Zinsen begannen kräftig zu steigen und damit die Rückzahlungsraten.

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