Zehn Euro für 15 Minuten Verspätung: Strafzahlungen für unpünktliche Eltern sorgen in Vorarlberg für heftige Diskussionen. In Langen bei Bregenz werden pro Viertelstunde Verspätung zehn Euro fällig, wenn ein Kind zu spät von der Betreuung abgeholt wird.
Auch wenn ein angemeldetes Kind ohne ärztliche Bestätigung nicht in die Kinderbetreuung kommt, werden zehn bis 15 Euro Pönale verrechnet.
Landesvolksanwalt Klaus Feurstein sieht darin eine willkürliche Benachteiligung der Eltern. Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger widerspricht laut ORF-Vorarlberg teilweise: Solche Strafzahlungen können seiner Einschätzung nach grundsätzlich zulässig sein.
"Die Gemeinden stellen die Einrichtung zur Verfügung. Die Eltern müssen einen Betrag dafür bezahlen. Es kommt ein Vertrag zustande. Und wenn in diesem Vertrag eine Pönale aufgenommen wird für den Fall, dass gegen die Inhalte des Vertrages verstoßen wird, dann sehe ich darin kein grundsätzliches Problem", sagt Bußjäger im ORF.
Allerdings gibt es Grenzen. Die Pönale darf laut dem Juristen nicht unverhältnismäßig hoch sein. Zudem müsse auf die persönlichen Umstände Rücksicht genommen werden, etwa wenn sich ein Elternteil ohne eigenes Verschulden verspätet.
Bußjäger verweist dabei auf das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Dieses sieht vor, dass Gemeinden auch sozial gestaffelte Beiträge für die Kinderbetreuung verlangen können und müssen.
"Vor diesem Hintergrund erachte ich es für möglich, dass im Betreuungsvertrag eine Klausel aufgenommen wird, die besagt, dass eine Pönale fällig wird, wenn sich die Eltern nicht an die Vereinbarung halten", so der Jurist im ORF-
Eine klare gesetzliche Regelung könnte für einheitliche Vorgaben in den Gemeinden sorgen. "Solange es keine Klarstellung gibt, können solche Klauseln aufgenommen werden – allerdings immer mit der Herausforderung, dass sie nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die Eltern werden", sagt Bußjäger.
Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink sieht das Vorgehen in Langen bei Bregenz kritisch, betont aber, dass die Entscheidung bei der Gemeinde liegt: "Wir mischen uns nicht ein, wir sagen nur, was wir dazu meinen. Wir haben gesagt, wir halten es für problematisch, wenn eine Gemeinde Strafzahlungen einhebt, wenn Eltern ihre Kinder zu früh in die Kinderbetreuung bringen oder zu spät abholen."
Das Land will nun die gesetzlichen Grundlagen prüfen. Dabei geht es auch um die Frage, ob Änderungen am Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz notwendig sind. Eine weitere Möglichkeit wären Vorgaben in den Förderrichtlinien, die Strafzahlungen für Eltern ausschließen.
Bei einem Punkt zieht der Jurist hingegen eine klare Grenze: Eine Gemeinde darf Eltern nicht einfach einen verfügbaren Betreuungsplatz verweigern.
Im Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ist ein Versorgungsauftrag für die Gemeinden verankert. Sie müssen demnach für ein entsprechendes Betreuungsangebot sorgen.
In Langen bei Bregenz wurde einer Mutter zumindest damit gedroht, dass ihr Kind eine Betreuungseinrichtung in einer Kooperationsgemeinde besuchen müsse, sollte sie die Verhaltensregeln der Gemeinde nicht unterschreiben. Daraufhin wandte sich die Frau an den Landesvolksanwalt.
Auch Bußjäger hält ein solches Vorgehen für unzulässig. "Hier teile ich die Kritik des Landesvolksanwaltes, der sagt, dass die Gemeinde verpflichtet ist, alle gleich zu behandeln."
Es wäre rechtswidrig zu sagen: "Weil die Eltern ihr Kind mehrfach nicht rechtzeitig abgeholt haben, bekommen sie keinen Betreuungsplatz."
Der Gemeindeverband kann die Vorgehensweise in Langen bei Bregenz hingegen nachvollziehen. Wird ein Kind angemeldet und dann nicht gebracht, entstehen dennoch Kosten, weil das Personal entsprechend der Anmeldungen eingeteilt wird. Bei verspäteten Abholungen können wiederum Überstunden anfallen.
Die Gemeinde will mit den Strafzahlungen den zusätzlichen Aufwand abdecken. Seit der Einführung vor einem Jahr habe sich die Zahl der verspäteten Abholungen deutlich verringert.
Der Landesvolksanwalt bleibt bei seiner Kritik. Er sieht in den Zahlungen ein Druckmittel gegen Eltern und Erziehungsberechtigte und bezweifelt die rechtliche Grundlage. Betroffenen Eltern rät er, die Strafe nicht zu bezahlen. Die Gemeinde müsste die Pönale dann einklagen, um das Geld tatsächlich zu bekommen.