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Nach Italienurlaub – Mautgebühr muss nachgezahlt werden

Das böse Erwachen kann lange nach dem Traumurlaub an der Adria per Post eintrudeln: Maut-Nachforderungen verjähren erst nach zehn Jahren.

Christine Scharfetter
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Ist der Schranken auf Italiens Autobahnen offen, heißt es nicht automatisch, dass man keine Maut bezahlen muss.
Ist der Schranken auf Italiens Autobahnen offen, heißt es nicht automatisch, dass man keine Maut bezahlen muss.
Getty Images/iStockphoto

Italien ist auch heuer wieder eine der Top-Reisedestinationen für den Sommerurlaub. Die schönen Erinnerungen an vergangene Urlaube verfliegen aber rasch, wenn Jahre später eine Aufforderung zur Mautnachzahlung im Postkasten landet. "Die ÖAMTC-Rechtsberatung erhält zurzeit viele Anfragen von Club-Mitgliedern zu Forderungsschreiben aus Italien. Meist geht es um Maut-Nachforderungen, die aber bisweilen sehr lange, teilweise bis ins Jahr 2015, zurückreichen. Wir raten in den meisten Fällen trotzdem zur Zahlung, da in Italien solche Forderungen erst nach zehn Jahren verjähren", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

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    Laut Ruefa Reisekompass 2022 zieht es ganze 36 Prozent der Österreicher heuer nach <strong>Italien</strong>.
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    Bild: iStock

    So schnell wie möglich zahlen

    Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist – also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italienurlaub übereinstimmt. Dann versucht man den Grund des Schreibens herauszufinden: Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen oder die verbotene Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone (zona a traffico limitato), dann handelt es sich um eine Polizeistrafe und man muss rasch handeln. Diese muss binnen 360 Tagen zugestellt werden und meist hat man die Möglichkeit, einen reduzierten Strafbetrag innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen.

    "Viele Mitglieder glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten"

    Die derzeit häufigen Maut-Nachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden häufig von einem Inkassobüro verschickt. Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro. "Viele Mitglieder glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Allerdings würden sich die Schranken auch öffnen und die Autofahrerinnen und Autofahrer passieren lassen, wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur – beispielsweise für Telepass-Inhaber – benutzt wurde. Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden, so die Expertin.

    Auch die Eintreibung über Inkassobüros sei in Italien möglich und üblich. "Kann man also nicht beweisen, dass die Mautgebühr vor Jahren bezahlt wurde, muss man die Zahlung leider jetzt nachholen", warnt Pronebner.