Gesundheit

Maskenpflicht in Österreich – wo sie jetzt noch gilt

In Österreich hält man weiter an der FFP2-Maskenpflicht fest – vorerst und aus gutem Grund. Die Orte, wo sie gilt, sind aber wenige.

Christine Scharfetter
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Die Maskenpflicht gilt in Österreich nur an wenigen Orten.
Die Maskenpflicht gilt in Österreich nur an wenigen Orten.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

"Die Regelungen in Österreich dienen dem Schutz von Menschen mit einem erhöhten Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Sie sind auf jene Bereiche beschränkt, die diese Menschen im Alltag aufsuchen müssen." So hieß es diese Woche aus dem Gesundheitsministerium auf die Frage von "Heute", warum man immer noch an der FFP2-Maskenpflicht festhalte. Seit vielen Monaten begleitet uns das Stückchen Stoff im Gesicht nun schon, obwohl sonst fast alle Maßnahmen aufgehoben wurden.

Doch diese eine Vorgabe zum Schutz der Risikogruppen wolle man noch beibehalten. Vorerst zumindest, denn es werde laufend evaluiert und beraten. In die Entscheidungen zu den aktuellen Basismaßnahmen würden auch weiterhin "die Prognosen des Prognosekonsortiums, die fachlichen Einschätzungen der Corona-Kommission sowie die Empfehlungen der GECKO" einfließen." Deren nächste Sitzung übrigens am Freitag stattfindet.

Hier gilt weiterhin die Maskenpflicht

Ob dann doch von der Maskenpflicht abgesehen wird oder die Empfehlung von GECKO-Leiterin Katherina Reich, die Masken sogar über das Ablaufdatum der aktuellen COVID-19-Basismaßnahmenverordnung am 8. Juli hinaus zu tragen, entscheidend ist, wird sich erst weisen. Fix ist, vielen Orte sind es nicht mehr, an denen laut Verordnung noch eine Maske getragen werden muss:

 in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörenden Haltestellen

 in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen

 in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Supermärkten, Apotheken, Post- und Bankfilialen)

 in den öffentlichen Bereichen von Einkaufszentren – nicht aber in den Shops für Kleidung, Schuhe, etc.

 an öffentlichen Orten, wie Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr

 in Einrichtungen zur Religionsausübung

Während die Maskenpflicht an den Schulen aufgehoben ist, halten einige Hochschulen und Universitäten weiterhin daran fest. So ist das Tragen einer FFP2-Maske an der Universität Wien weiterhin Pflicht, in Graz ist wird es hingegen nur empfohlen. Auch Kindergärten regeln die Maßnahmen individuell und informieren die Eltern.

Mit Maske über den Wolken

Auch in den Flugzeugen von und nach Österreich gilt die Maßnahme weiterhin. Denn ob im Flieger eine Maske getragen werden muss oder nicht, wird nicht von einer Airline vorgegeben, sondern richtet sich nach den jeweiligen nationalen und behördlichen Bestimmungen.