Warnung vor Konto-Trick

1-Cent-Betrug kursiert – so wirst du 99 Euro los!

Betrüger nutzen Mini-Überweisungen, um Bankkonten zu testen. Wer einen Fehler macht, hat statt einen Cent mehr gleich 99 Euro weniger.
Digital  Heute
26.06.2026, 21:33
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Es passiert schnell und wirkt harmlos: Plötzlich landet ein Cent auf deinem Konto. Der Absender ist unbekannt, im Verwendungszweck steht ein Aktenzeichen und eine Telefonnummer. Doch dieser Cent kann der Beginn eines üblen Betrugs sein.

Kriminelle nutzen solche Kleinstüberweisungen, um zu testen, ob ein Konto aktiv ist. Geht die Überweisung durch, wissen sie: Die Bankverbindung existiert und kann Zahlungen empfangen. Kurz darauf folgen oft unberechtigte Abbuchungen.

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Wie "inside-digital.de" berichtet, bestätigt das deutsche Bundeskriminalamt, dass das Phänomen der 1-Cent-Überweisungen bekannt ist. Genaue Fallzahlen gibt es allerdings nicht, da solche Fälle in der Statistik meist unter allgemeinem Betrug laufen.

Auch seriöse Inkassobüros nutzen die Methode

Nicht immer stecken Betrüger dahinter. Einige Inkassounternehmen verwenden Cent-Überweisungen seit Jahren, um Schuldner zu erreichen, wenn Briefe ins Leere laufen. Die Nachricht landet so direkt im Online-Banking.

Datenschützer kritisieren diese Praxis scharf. Der Verwendungszweck einer Überweisung sei nicht als Kommunikationskanal gedacht, so der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs. Zudem können Banken und Zahlungsdienstleister diese Informationen mitlesen.

So schützt du dich vor dem Cent-Betrug

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät: Wer den Absender nicht kennt, sollte keinesfalls die angegebene Telefonnummer anrufen. Dort warten oft Betrüger, die mit Druck oder Verunsicherung schnelle Zahlungen erzwingen wollen.

Wichtig ist, Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. Unbekannte Abbuchungen können innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden. Bei unberechtigten Lastschriften gilt sogar eine Frist von 13 Monaten.

Warnzeichen für Betrug sind unter anderem: unbekannte Absender, Aufforderungen zur sofortigen Kontaktaufnahme und Drohungen im Verwendungszweck. Im Zweifelsfall gilt: Erst prüfen, dann handeln – oder gar nicht reagieren.

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