Denise M. (Name geändert) war im Medienbereich tätig, galt als engagiert und ehrgeizig. Über Jahre arbeitete die junge Frau bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Mitte 2023 war Schluss. Die Diagnose: Burn-out. Ihr Körper streikte, ein langer Krankenstand von rund einem Jahr folgte.
Die Wienerin kämpfte sie sich durch Therapien, Arzttermine und die Hoffnung, irgendwann wieder "funktionieren" zu können. Ende Mai 2024 war Schluss mit dem Krankenstand – nicht, weil sie gesund war, sondern weil nach einem Jahr die maximale Bezugsdauer des Krankengeldes erreicht war.
Die Frau stellte daher einen Antrag auf Rehabilitationsgeld bei der Pensions-Versicherungsanstalt (PVA) – dieser wurde abgelehnt. Also meldete sie sich beim AMS, besuchte Kurse, bildete sich weiter, suchte einen neuen beruflichen Weg. Schritt für Schritt versuchte sie, sich ein neues Berufsleben aufzubauen.
Doch im Herbst 2025 fesselte die Frau eine Grippe-Erkrankung ans Bett. Die Gesundheitskasse (ÖGK) lehnte den Krankenstand ab trotz mehrmaliger leider vergeblicher Klärungsversuche der jungen Frau. Die Begründung: Sie sei, so die ÖGK, seit Mitte 2024 nie wieder gesund gewesen – trotz AMS-Meldung.
Denise M. suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer Wien. "Erst als wir vor das Arbeits- und Sozialgericht zogen, bewegte sich etwas. Wir waren erfolgreich", erzählt Max Weh von der Abteilung Sozialversicherung, der den Fall betreute. "Die ÖGK bot Frau M. einen Vergleich an. Der Krankenstand wurde anerkannt. Es handle sich um einen neuen Krankenstand." Und ja – Frau M. sei seit Mitte 2024 wieder arbeitsfähig gewesen, so das Gericht. "Wer krank ist, soll krank sein dürfen und nicht krank arbeiten gehen oder eine Weiterbildung besuchen müssen", betont Weh.