Auch vor dem Jahreswechsel hat die Polizei alle Hände voll zu tun. Bei Schwerpunktkontrollen in Kittsee und Nickelsdorf haben burgenländische Beamten mehrere Personen daran gehindert, illegale Feuerwerkskörper nach Österreich zu bringen.
An der Schwerpunktaktion hatten sich Beamte der Polizeiinspektionen Kittsee, Frauenkirchen mit Diensthunden und Nickelsdorf sowie Spezialisten der Wirtschaftskammer Burgenland beteiligt.
In Kittsee wurden durch sie sechs Feuerwerksraketen der Klasse F2, zwei pyrotechnische Batterien der Klasse F2 sowie drei "römische Fackeln" der Klasse F2 aufgrund unzureichender Beschriftung und Kennzeichnung sichergestellt.
Bei der Kontrolle in Nickelsdorf wurden insgesamt vier pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 mit CE-Kennzeichnung – jedoch ohne Produktbeschreibung auf Deutsch – und 20 pyrotechnische Gegenstände ohne Kategorisierung, ohne Produktbeschreibung und ohne CE-Kennzeichnung sichergestellt.
Seitens der Polizei wird darauf hingewiesen, dass auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik (Kategorie F2) im Ortsgebiet besteht. Mittels Verordnung können Bürgermeister bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen. In Eisenstadt gilt ein ausnahmsloses Verbot.
Auch bei Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie Tankstellen ist das Zünden von Pyrotechnik verboten. Größere bzw. professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind ohnehin nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Diese können ein Bußgeld in der Höhe von bis zu 10.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen betragen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Feuerwerkskörper nicht nur bei Verstößen teuer werden können.
Auch auf die Verletzungsgefahr möchte man seitens der Beamten hinweisen. Bei Verwendung sollte man unbedingt die Gebrauchsanweisung beachten. Des Weiteren müssen Raketen aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben abgeschossen werden. Bei verbogenen oder sogar gebrochenen Leitstäben von Raketen dürfen diese nicht mehr verwendet und niemals aus der Hand abgeschossen werden.
Die Polizei empfiehlt Fenster, Haus- und Balkontüren zu schließen, damit eventuelle "Irrläufer" keine Brände in den Häusern und Wohnungen verursachen. Bei "Zündversagen" sollten Böller keinesfalls aufgehoben werden.