Illegale Pyrotechnik ist alles andere als ein harmloser Spaß. Das zeigen aktuelle Zahlen des Zollamts Österreich deutlich. Allein im Dezember 2025 kam es zu 39 Aufgriffen, bei denen insgesamt 4.714 verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt wurden. Darunter befanden sich Raketen, Böller, Kracher, Feuerwerksbatterien, Fontänen und Vulkane – illegal eingeführt, gelagert oder weitergegeben.
Den größten Anteil machten pyrotechnische Gegenstände ohne jegliche Kennzeichnung aus. Insgesamt 3.111 solcher Produkte wurden aus dem Verkehr gezogen. Gerade diese stellen ein besonders hohes Risiko dar, da weder Herkunft noch Sicherheitsstandards oder zulässige Verwendung nachvollziehbar sind. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: erhöhte Gefahr schwerer Verletzungen.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) richtet einen klaren Appell an die Bevölkerung:
"Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchte, sollte generell auf die dafür vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen achten. Keinesfalls aber sollen illegale Böller oder Raketen verwendet werden. Man macht sich nicht nur strafbar damit, sondern bringt sich und andere Menschen in große Gefahr."
Auch Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) mahnt zur Vorsicht:
"Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für viele Menschen eine schöne Tradition. Dabei darf jedoch keine Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer entstehen."
Besonders brisant: Unter den beschlagnahmten Gegenständen befanden sich 619 Feuerwerkskörper der Kategorie F3. Diese gelten als pyrotechnische Erzeugnisse mit mittlerer Gefahr und dürfen nur in weiten, offenen Bereichen im Freien verwendet werden.
Noch gefährlicher sind 320 sichergestellte Feuerwerkskörper der Kategorie F4. Diese stellen eine große Gefahr dar und dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen verwendet werden. Bei missbräuchlicher Nutzung drohen schwere Verletzungen oder Brände – ein einziger Fehler kann fatale Folgen haben.
Darüber hinaus wurden 516 Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sichergestellt, die nur in abgegrenzten Außenbereichen erlaubt sind. Weitere 110 Gegenstände entfielen auf die Kategorie P1, 38 auf die Kategorie T1, die etwa für Bühnen- und Theateranwendungen vorgesehen sind.
Der Kauf und die Verwendung illegaler Feuerwerkskörper sind nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Diese Produkte unterliegen keiner Sicherheitsprüfung, keiner Alterskontrolle und keinen klaren Gebrauchsvorschriften. Das Risiko betrifft nicht nur die Verwender selbst, sondern auch unbeteiligte Dritte.
Bereits im Jahr 2024 verzeichnete die österreichische Zollverwaltung 143 Aufgriffe illegaler Pyrotechnik. Insgesamt wurden dabei 11.731 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt. Den größten Anteil stellten Feuerwerkskörper der Kategorie F3 mit 6.714 Stück dar, gefolgt von 1.985 nicht gekennzeichneten Produkten. Auch F2-, F4-, F1-, P1-, T1- sowie ein Gegenstand der Kategorie P2 wurden beschlagnahmt.
Das Fazit der Behörden ist klar: Illegale Böller sind kein Kavaliersdelikt – sondern eine reale Gefahr für Leib, Leben und Sicherheit.