Messerattacke in Favoriten

12-Jähriger stach Trio nieder – MA 11 prüft Maßnahmen

Nach der Messerattacke in Wien-Favoriten mit drei verletzten Jugendlichen hat die Kinder- und Jugendhilfe eine Gefährdungsabklärung eingeleitet.
Wien Heute
14.07.2026, 16:50
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Einen Großeinsatz gab es vor Kurzem im Wielandpark in Wien-Favoriten! Ein 12-Jähriger soll drei Jugendliche mit einem Messer attackiert haben. Ein 15-Jähriger schwebte in Lebensgefahr, zwei weitere Jugendliche (14, 16) erlitten blutige Verletzungen.

Gefährdungsabklärung läuft

Nach dem schockierenden Gewaltausbruch wird nun auch die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA11) tätig. Wie die MA11 gegenüber "Wien heute" mitteilte, wurde bereits eine Gefährdungsabklärung eingeleitet. Je nach Ergebnis könnten sowohl ambulante als auch stationäre Kinderschutzmaßnahmen in Betracht kommen.

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Ziel sei es, den mutmaßlichen Täter und seine Familie zu unterstützen und gleichzeitig weitere Übergriffe zu verhindern. Der mutmaßliche Täter ist erst zwölf Jahre alt und damit strafunmündig. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihm daher nicht.

12-Jährigen "wegsperren"

Vor Forderungen nach strengeren Strafen für strafunmündige Kinder warnt Experte Thomas Schmidinger in ORF "Wien heute". Zwölfjährige "wegzusperren" bringe nichts. Justizanstalten seien laut Schmidinger in der Regel kein Ort, an dem Jugendliche zu besseren Menschen würden – vielmehr würden manche dort erst mit schwerer Kriminalität in Berührung kommen.

12-Jähriger stach mit Klappmesser in Wien-Favoriten zu.
LPD Wien

Streit um "Ehre"

Hintergrund der blutigen Auseinandersetzung war die "Ehre" eines minderjährigen Mädchens aus Syrien. Der 12-Jährige hatte die Syrerin auf Social Media kennengelernt und wollte sich mit dieser im besagten Wielandpark treffen. Ihre Brüder kamen zum ausgemachten Treffpunkt mit und wollten den Buben zur Rede stellen.

12-Jährige drohen Maßnahmen

Doch dieser soll direkt zum Messer gegriffen und die Burschen attackiert haben. Ob und welche Maßnahmen die MA 11 im konkreten Fall setzt, hängt vom Ergebnis der laufenden Gefährdungsabklärung ab. Die Unschuldsvermutung gilt.

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