Nach den neuen Vergewaltigungsvorwürfen gegen einen 21-jährigen Syrer gibt es eine weitere Entwicklung. Der Mann, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, hat nach "Heute"-Informationen Verfahrenshilfe beantragt. Damit dürfte der Staat künftig die Kosten für seinen Pflichtverteidiger übernehmen.
Der 21-Jährige steht im Verdacht, drei Tage nach dem versäumten Haftantritt in Wien eine 16-Jährige in sein Auto gelockt und vergewaltigt zu haben. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und spricht von einvernehmlichem Sex. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Eigentlich hätte der Syrer bereits am 3. Juli eine rechtskräftige mehrjährige Freiheitsstrafe in Niederösterreich antreten sollen. Zum Strafantritt erschien er jedoch nicht.
Es ist nicht das erste Mal, dass der 21-Jährige Termine bei Behörden oder Gerichten versäumt. Bereits im August 2025 blieb er einer Hauptverhandlung in Wiener Neustadt fern. Laut einer Recherche des "Standard" war er damals mehrere Tage weder telefonisch noch an seiner Meldeadresse erreichbar.
Später begründete er laut Recherchen der Tageszeitung "Der Standard" sein Fernbleiben zunächst mit einer Arbeitstätigkeit in einem anderen Bundesland. Danach erklärte er laut Gerichtsakten, den Termin einfach "verschlafen" zu haben.
Im Oktober wurde der Mann festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Das Oberlandesgericht Wien hob diese allerdings später wieder auf, wodurch er auf freien Fuß kam.
Nach den aktuellen Vorwürfen befindet sich der 21-Jährige erneut in Untersuchungshaft. Über deren Fortdauer soll am 23. Juli entschieden werden.
Nach "Heute"-Informationen hat der Beschuldigte bisher keinen Antrag auf Enthaftung gestellt. Die Kosten für den beantragten Pflichtverteidiger werden im Rahmen der Verfahrenshilfe vom Staat übernommen.
Dabei handelt es sich um eine vergleichsweise geringe Vergütung für die von der Rechtsanwaltskammer eingeteilten Juristen. Ob der 21-Jährige bis zur Haftprüfung in Untersuchungshaft bleibt, entscheidet das Gericht in den kommenden Tagen.
Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.