Syrer trat Haft nicht an

16-Jährige vergewaltigt – Staat zahlt Flüchtling Anwalt

Ein Syrer (21) hätte längst im Gefängnis sitzen sollen, wird verdächtigt, eine 16-Jährige vergewaltigt zu haben. Nun beantragte er Verfahrenshilfe.
Christian Tomsits
14.07.2026, 05:30
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Der Fall sorgt weiter für Entsetzen: Ein 21-jähriger Syrer hätte bereits am 3. Juli seine rechtskräftige mehrjährige Haftstrafe in Niederösterreich antreten sollen – wegen Vergewaltigung. Stattdessen kam er einfach nicht und soll nur drei Tage später in Wien eine 16-Jährige in Wien in sein Auto gelockt und vergewaltigt haben – wir berichteten.

Nicht das erste Mal, dass der Flüchtling – der 2018 nach seiner Ankunft überraschend rasch Asyl bekam – heimischen Behörden auf der Nase herumtanzt. Bereits im August 2025 erschien der Syrer nicht zu seiner Hauptverhandlung in Wr. Neustadt. Laut einer Recherche des "Standard" war er damals tagelang weder telefonisch noch an seiner Meldeadresse erreichbar.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Als Begründung für sein Fernbleiben führte er später an, in einem anderen Bundesland gearbeitet zu haben. Dann erklärte er laut Gerichtsakten frech, er habe den Termin einfach "verschlafen". Im Oktober wurde der Syrer schließlich festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Doch das Oberlandesgericht Wien hob die U-Haft kurz wieder auf, er kam auf freien Fuß.

Aufgrund der aktuellen neuen Vergewaltigungsvorwürfe sitzt der 21-Jährige nun ein zweites Mal in Untersuchungshaft. Wie "Heute" erfuhr, beantragte der Verdächtige – der von einvernehmlichem Sex spricht – inzwischen einen Pflichtverteidiger. Die Kosten für die juristische Vertretung übernimmt somit künftig wohl der Staat.

Allerdings handelt es sich dabei nur um einen kleinen Betrag für die Pensionskassen der von der Kammer dafür eingeteilten Juristen.Über die Fortdauer der U-Haft wird am 23. Juli entschieden. Bis dahin könnte der junge Häftling aus dem Häf’n selbst einen Antrag auf Enthaftung stellen. Immerhin: Das hat er laut "Heute"-Infos bisher nicht getan …

Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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