Ein 21-jähriger Syrer soll am Montagfrüh in Wien eine 16-Jährige vergewaltigt haben – "Heute" berichtete. Der Verdächtige soll um 4.45 Uhr mit dem Mädchen am Schwedenplatz ins Gespräch gekommen sein. Die Jugendliche wartete laut Polizei auf den Nachtbus. Da ihr Handy-Akku leer war, konnte sie weder ihre Familie verständigen noch ein Taxi rufen.
In diesem Moment hielt der Syrer in seinem dunklen BMW an – angeblich, um mit seinem Bruder zu telefonieren – und bot der 16-Jährigen an, sie nach Hause zu bringen. Das Mädchen schöpfte zuerst keinen Verdacht und stieg in das Auto des freundlich wirkenden Mannes ein.
Zunächst fuhr er laut den Ermittlungen tatsächlich in Richtung der Wohnadresse der 16-Jährigen. Doch im Bereich des Ölhafens Lobau (Donaustadt) soll er jedoch plötzlich die Fahrtrichtung geändert haben, bog von der Strecke ab. Dann habe er die Jugendliche im Auto überwältigt und anschließend vergewaltigt. Laut Polizei brachte er sein Opfer anschließend nach Hause.
Laut "Heute"-Infos bestreitet der 21-Jährige die Tat, spricht von einvernehmlichem Sex. "Sie hatte Stiefel bis über die Knie an und einen Minirock an. Während der Fahrt hat sie mich immer wieder gestreichelt und Discomusik aufgedreht, dazu Tanzbewegungen gemacht", soll der Syrer in seiner zehnstündigen Einvernahme im Beisein seines Anwalts Raimund Schüller gesagt haben.
Im Zuge der Ermittlungen werteten die Beamten Videoaufzeichnungen aus. Dadurch konnten sowohl der dunkle BMW als auch der mutmaßliche Täter ausgeforscht werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 21-Jährige festgenommen. Wegen Tatbegehungsgefahr verhängte das Wiener Landesgericht am Donnerstag U-Haft über den Mann.
Der Syrer, der in Niederösterreich lebt, war im September 2018 nach Österreich geflüchtet. Er suchte um Asyl an, das ihm dem Vernehmen nach innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit zuerkannt wurde. Im vergangenen Dezember wurde er am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Doch der Syrer legte Rechtsmittel ein und bekämpfte den Schuldspruch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Vor einigen Wochen lehnte der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde ab – der 21-Jährige hätte zu diesem Zeitpunkt eigentlich seine Strafe antreten müssen. Er sicherte den Behörden zu, der Aufforderung nachzukommen und blieb daher auf freiem Fuß ...