Eine Partynacht endete für eine junge Wienerin am 4. April in einem Albtraum. Die junge Frau soll von einem 23-Jährigen, den sie am selben Abend in der S-Bahn kennengelernt hatte, missbraucht worden sein – so lautete jetzt der Vorwurf beim Prozess.
Der Beschuldigte – ein erwerbsloser Schulabbrecher, der gerade dabei gewesen sein will, sich einen Lehrplatz zu organisieren – war ebenfalls mit Freunden unterwegs. Er sprach die junge Frau an. "Wir verstanden uns gut. Ich dachte, da kann bestimmt was laufen", sagte er am Dienstag vor Gericht aus.
Gemeinsam fuhr man vom Rennweg Richtung Prater, wollte dort in einem Club weiterfeiern. Weil die junge Frau jedoch zu betrunken war, ging die Gruppe ohne sie rein. "Ich ging dann zurück, weil ich einen Rauchen wollte, um runterzukommen." Da habe er sie auf der Parkbank entdeckt und setzte sich zu ihr.
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Dann unterscheiden sich die Versionen der beiden Beteiligten. Das Opfer erinnerte sich nur daran, dass ihr Rock und Hose gegen ihren Willen runtergezogen wurden und an einen "stechenden Schmerz". Der junge Mann versuchte hingegen, sich als völlig unschuldig darzustellen. Er betonte frech, die Initiative sei von ihr ausgegangen: "Wir haben auf einmal rumgemacht, sie hat mich angefasst, sie wollte es."
Ob sie das auch jemals so gesagt habe, wollte die Richterin wissen. "Nein, aber ich würde einem Weib, einer Frau – äh einer Dame – nie wehtun", verteidigte sich der Angeklagte holprig. Verteidiger Christian Temsch (von der auf Sexualstraftaten spezialisierten Kanzlei Pechmann) wollte den als Vergewaltigung angeklagten Vorfall keinesfalls schönreden – es habe entgegen der ersten Äußerungen seines Mandanten den Kontakt gegeben, Gewalt wäre allerdings nie im Spiel gewesen.
Am Ende verurteilte die Richterin den Mann wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Der Mann fasste 18 Monate teilbedingte Haft aus, davon nur 6 Monate unbedingt. Mit der U-Haft seit April ist bereits über die Hälfte davon verbüßt. Das bedeutet: in rund einem Monat ist der Mann schon wieder frei. Von einem Widerruf einer noch offenen 14-monatigen Bewährungsstrafe sah die Richterin ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.