Es ist ein Extremfall. Ein Jugendlicher darf seine Schule endgültig nicht mehr betreten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde seiner Eltern gegen den Schulausschluss abgewiesen.
Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der Bildungsdirektion. Laut Bundesverwaltungsgericht erfolgte der Schulausschluss wegen einer schwerwiegenden Verletzung der Schülerpflichten sowie einer dauernden Gefährdung von Mitschülerinnen und Lehrpersonal zu Recht, das berichtet die Kleine Zeitung. Der Ausschluss ist damit rechtskräftig.
Ganz abgeschlossen ist die Causa zwar noch nicht. Die Eltern können innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen. Dass der Fall dort noch gekippt wird, gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich.
Gegen den Jugendlichen laufen zudem Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Es geht um den Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung sowie der gefährlichen Drohung gegenüber einer Lehrerin. Für den Jugendlichen gilt die Unschuldsvermutung.
An seiner ehemaligen Schule dürfte die Erleichterung über die Entscheidung groß sein. Öffentlich äußern möchte sich dazu jedoch niemand, so die Kleine Zeitung. Die Sorge vor möglichen Reaktionen des Schülers oder rechtlichen Schritten seiner Eltern sei weiterhin vorhanden.
Vor seinem Ausschluss soll der Jugendliche monatelang für Angst und Unruhe gesorgt haben. Laut Bericht der Kleinen Zeitung soll er unter anderem einer Lehrerin mit Vergewaltigung gedroht sowie Mitschülerinnen beschimpft und bedroht haben. Gespräche brachten demnach keine Verbesserung. Schließlich wurde der Schüler zunächst suspendiert und durfte vier Wochen lang nicht am Unterricht teilnehmen.
Danach beschloss die Schulkonferenz den Antrag auf Schulausschluss. Die Bildungsdirektion reagierte ungewöhnlich rasch und erließ innerhalb von nur zehn Tagen den entsprechenden Bescheid. Wegen Gefahr im Verzug wurde dem Bescheid auch die aufschiebende Wirkung aberkannt. Der Jugendliche durfte die Schule daher sofort nicht mehr besuchen.
Der Schulausschluss gilt allerdings nur für diese konkrete Höhere Schule. Grundsätzlich könnte der Jugendliche an eine andere Schule wechseln. Ob er tatsächlich einen neuen Schulplatz findet, bleibt offen.