"Pulli betont Busen besser"

Grapsch-Affäre in Kärntner Landesregierung

Eine ehemalige Lehrling des Landes Kärnten schildert sexuelle Anzüglichkeiten, unerwünschte Berührungen und demütigende Situationen am Arbeitsplatz.
André Wilding
18.06.2026, 09:34
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Ein ehemaliger Lehrling des Landes Kärnten hat schwere Vorwürfe gegen Mitarbeiter ihres Arbeitgebers erhoben. Die Folgen sind nun auch juristisch spürbar: Zwei Personen müssen sich nach einer Anklage verantworten. Im Zentrum steht dabei nicht nur das Verhalten eines Mitarbeiters, sondern auch die Frage, ob Hilferufe der Jugendlichen ignoriert wurden.

Laut Anklage soll ein Landesbediensteter ein junges Mädchen während ihres zweiten Lehrjahres wiederholt mit anzüglichen Bemerkungen ("Der Pulli gestern war schöner, da sieht man deine Brüste besser") und körperlichen Berührungen bedrängt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor.

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Keine Schritte eingeleitet

Brisant ist der Fall aber vor allem wegen eines weiteren Vorwurfs. Die für Lehrlinge zuständige Ansprechperson soll bereits im Jahr 2024 von den Problemen erfahren haben, ohne entsprechende Schritte einzuleiten. Deshalb wurde auch gegen sie Anklage erhoben – wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte sich die Jugendliche damals an die zuständige Beauftragte gewandt, nachdem sie sich mit der Situation überfordert gefühlt habe. Laut Anklage erhielt sie jedoch keine wirksame Unterstützung und ließ sich schließlich versetzen.

Die zuständige Staatsanwältin Barbara Baum hielt die Schilderungen der jungen Frau für glaubwürdig und erhob daraufhin Anklage gegen beide Beschuldigten.

Land Kärnten reagierte mit Entlassung

Das Land Kärnten zog nach Bekanntwerden der Anklage personelle Konsequenzen. Nach Angaben einer Sprecherin wurde der betroffene Vertragsbedienstete aus der Sport- und Bildungsabteilung am Dienstagabend entlassen.

Arbeitsrechtlich könnte dieser Schritt allerdings noch Diskussionen auslösen. Experten verweisen darauf, dass eine Entlassung grundsätzlich unverzüglich erfolgen muss, wenn sie mit einem konkreten Fehlverhalten begründet wird.

Im Amt der Kärntner Landesregierung brodelt es gewaltigt.
APA-Images / Hans Ringhofer

Der beschuldigte Mitarbeiter bestreitet die Anschuldigungen. Sein Anwalt Philipp Tschernitz verweist in der "Kronen Zeitung" auf die geltende Unschuldsvermutung, stellt aber auch klar:

"Mein Mandant ist bereits seit Monaten im Krankenstand, weil ihn diese Vorwürfe so belasten – sie stimmen so nicht!"

Ein Teil der Vorwürfe betrifft unter anderem ein Arrangement aus Gurken, Eiern und Smarties auf dem Schreibtisch der Lehrling. Dieses sei laut Anklage als sexuelle Anspielung zu verstehen gewesen.

Die Verteidigung sieht das anders. Das Arrangement sei einem Sketch einer Kabarettistin nachempfunden gewesen und nicht gegen die Jugendliche gerichtet gewesen. Zudem sei eine ähnliche Darstellung unter Mitarbeitern bereits seit Jahren zu Ostern als Scherz verwendet worden.

Gericht soll Vorwürfe klären

Während die Anschuldigungen gegen den Mitarbeiter bestritten werden, steht insbesondere die Frage im Raum, ob die als Vertrauensperson fungierende Beauftragte angemessen auf die Schilderungen der Jugendlichen reagiert hat.

Auch diese Vorwürfe werden zurückgewiesen. Einen Einspruch gegen die Anklage wollen die Verteidiger jedoch nicht einbringen. Damit wird der Fall direkt vor Gericht verhandelt.

Über die Vorwürfe soll nun der für Sexualstrafdelikte zuständige Klagenfurter Richter Gernot Kugi entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht derzeit noch nicht fest.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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