Die Bürokratie macht einer gehbehinderten Wienerin das Leben schwer. Obwohl für ihr Auto im Grätzl ein Behindertenparkplatz reserviert und an das Kennzeichen ihres Autos gekoppelt ist – muss sie trotzdem ihren Behindertenparkausweis sichtbar im Fahrzeug hinterlegen. Seit mehr als elf Jahren kämpft die Wienerin gegen die aus ihrer Sicht absurde Behördenregel.
Die Folge: Der Ausweis kann nicht gleichzeitig in einem anderen Fahrzeug verwendet werden. Nutzt die Frau etwa einen Ersatzwagen oder möchte mit einem fremden Auto verreisen, ist das nicht möglich. Die Wienerin wandte sich an die Volksanwaltschaft, das zahlte sich aus.
"Ich fordere ganz klar die Abschaffung der Hinterlegungspflicht von Behinderten-Parkausweisen. Beeinträchtigte Menschen dürfen nicht diskriminiert werden. Das fordert auch der Artikel sieben des Bundesverfassungsgesetzes, der als Staatszielbestimmung das Gleichbehandlungsgebot definiert", erklärt Volksanwalt Christoph Luisser.
Trotz der Empfehlung, die Gesetzeslage zu ändern und die Hinterlegungspflicht abzuschaffen, ist seit Jahren nichts passiert. Nach Ansicht der Volksanwaltschaft liegt der Ball nun bei Gesetzgebern und Behörden. Diese hätten bislang jedoch keine Lösung geschaffen, die eine barrierefreie Nutzung von Fremdfahrzeugen ermöglicht.
Besonders kritisch sieht Volksanwalt Luisser die wechselnden Argumente der zuständigen Stellen. "Das Einzige, was sich im gesamten Prozess geändert hat, sind die Begründungen der Behörde. Zuerst argumentierte man mit dem Missbrauchsverdacht, durch den alle behinderten Menschen ohne jegliches Indiz unter Pauschalverdacht gestellt wurden. Danach wurde seitens des zuständigen Verkehrsministers gesagt, er sei neu, er müsse sich erst einarbeiten. Dann wurde erklärt, es kommt zu einer europaweiten Lösung, um erst wieder zum Missbrauchsverdacht zurückzukommen. Nunmehr möchte sich das Ministerium der Sache entledigen, indem es sich plötzlich unzuständig fühlt."
Für den Volksanwalt sei die Situation völlig unverständlich. "Die Begründungen drehen sich im Kreis und man zögert den gesamten Prozess hinaus, obwohl nur wenige Worte in der Straßenverkehrsordnung zu streichen wären."
Nach Darstellung der Volksanwaltschaft macht die derzeitige Regelung das Leben der Betroffenen unnötig kompliziert. So werde etwa eine Urlaubsfahrt mit einem Mietauto oder das Abstellen eines Ersatzwagens erschwert, obwohl der reservierte Behindertenparkplatz ohnehin eindeutig über das Kennzeichen ausgewiesen ist. Der Fall war diese Woche auch Thema in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt". Die Volksanwaltschaft will sich in der Causa weiterhin für die Wienerin einsetzen.