Monatelang kein Geld

Mindestsicherung gestoppt – Wienerin vor dem Nichts

Nach zwei schweren Krankheiten war Karin Maria L. auf Mindestsicherung angewiesen. Als sie einen kleinen Nebenjob meldete, blieben die Zahlungen aus.
Wien Heute
21.06.2026, 17:19
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Eigentlich wollte Karin Maria L. alles richtig machen. Als die Wienerin nach zwei schweren Krankheiten einen geringfügigen Job als Küchenhilfe fand, meldete sie ihr Einkommen von rund 300 Euro monatlich sofort der zuständigen MA 40.

Die Folge überraschte sie allerdings völlig: Statt die Mindestsicherung entsprechend zu kürzen, stellte die Behörde die Zahlungen offenbar komplett ein. Monatelang bekam die Frau keinen Cent überwiesen.

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Dabei ist Karin Maria L. auf die Unterstützung angewiesen. Sie ist seit zwei Jahren arbeitslos und erhält laut Volksanwaltschaft lediglich 750 Euro Arbeitslosengeld pro Monat. Die Mindestsicherung sollte als Aufstockung dienen.

„Ohne die Kinder wüsste ich nicht, was ich gemacht hätte“
Karin Maria L.betroffene Wienerin

Für die Wienerin wurde die Situation existenzbedrohend: "Ohne meine Kinder wüsste ich nicht, was ich gemacht hätte." Wie sie schildert, musste sie sogar ihren Sohn um Geld bitten, um laufende Rechnungen bezahlen zu können.

Der Fall landete schließlich bei der Volksanwaltschaft. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert die Vorgangsweise der Behörde scharf: "Die Vorgangsweise der MA 40 ist nicht rechtskonform", sagte er in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt".

Volksanwalt spricht von über 100 Fällen

Achitz verweist darauf, dass ein monatelanger Zahlungsstopp dem Zweck der Mindestsicherung widerspreche. Laut Volksanwaltschaft soll es ähnliche Fälle in den Jahren 2024 und 2025 mehr als hundert Mal gegeben haben: "Menschen in einer solchen Notlage kann man doch nicht einfach ohne Geld dastehen lassen, sie müssen ja Lebensmittel, Strom und Miete bezahlen", sagte Achitz.

Zusätzlich musste Karin Maria L. lange auf die Bearbeitung eines Verlängerungsantrags warten. Mehrfach versuchte sie vergeblich, die Behörde telefonisch zu erreichen. Erst nachdem sich Volksanwaltschaft und ORF einschalteten, wurde der Antrag bewilligt.

Auch die langen Bearbeitungszeiten sorgen für Kritik. Gesetzlich müssen Anträge innerhalb von maximal drei Monaten erledigt werden. "Aber eigentlich sollte es in den meisten Fällen viel schneller gehen – die Betroffenen brauchen ja das Geld zum Überleben", sagte Achitz.

Besser Mail statt Telefon

Für Betroffene hat der Volksanwalt noch einen praktischen Tipp parat: "Das Telefon ist das schlechteste Kommunikationsmittel mit Behörden. Nutzen Sie lieber E-Mail, da können sie im Zweifelsfall besser dokumentieren, was ausgemacht oder zugesagt wurde!"

Karin Maria L. hofft nun auf einen Neustart. Ab Herbst könnte sie wieder regulär arbeiten und damit die schwierige Zeit endgültig hinter sich lassen.

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