Der Fall sorgte sogar beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) für Kopfschütteln. Ein Wiener sollte die Kosten für Bergung, Behandlung und Unterbringung einer verletzten Katze bezahlen – bestritt aber von Anfang an, dass es sich überhaupt um sein Tier gehandelt habe.
Wie die "Presse" zuerst berichtete, war der Auslöser eine Katze, die der Mann von einer Bekannten übernommen hatte. Doch die Samtpfote fühlte sich bei ihrem neuen Besitzer nicht wohl, versteckte sich zunächst in seiner Wohnung und verschwand schließlich.
Fünf Tage später wurde eine verletzte Katze in einem Gebüsch vor seiner Adresse gefunden. Sie kam in die Tierklinik Erdberg (Wien-Landstraße), wurde dort behandelt und anschließend ins TierQuarTier in die Donaustadt gebracht.
Die Gesamtkosten summierten sich bereits auf 5.059,82 Euro: 3.130,06 Euro für die medizinische Versorgung, 66,39 Euro für den Transport und 1.863,37 Euro für die Unterbringung.
Die ursprüngliche Besitzerin der Katze erfuhr von dem Fund und informierte den Mann – er sollte das Tier aus dem Tierheim holen. Als er hörte, dass dies mit Kosten verbunden war, weigerte er sich erst, gab dann aber doch nach.
Als der Wiener dann im TierQuarTier erfuhr, wie hoch die Kosten tatsächlich waren, verweigerte er die Mitnahme der Katze. Er erklärte, das Tier sei nicht seines. Zudem habe er nicht das Geld, um die Kosten zu bezahlen. Die Causa landete schließlich vor Gericht.
Vor Gericht kam es zunächst zu einer kuriosen Wendung, wie die "Presse" berichtet. In der Entscheidung fand sich der Satz: "Die Behördenvertreter legen ein Foto von dem Tier im Tierquartier vor, das eindeutig ein anderes Tier zeigt, als die vom Beschwerdeführer gehaltene Katze."
Trotz dieser Formulierung bestätigte das Verwaltungsgericht damals den Kostenbescheid. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die Entscheidung jedoch auf. Er bemängelte, dass sich das Gericht nicht ausreichend mit allen Beweisen auseinandergesetzt und die Widersprüche nicht nachvollziehbar erklärt habe.
Im zweiten Anlauf begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung ausführlicher. Dabei räumte es auch ein: "Die vom VwGH aufgezeigten 'Widersprüche der auf Fotos abgebildeten Katzen sind (leider) Ausdruck der Schwierigkeit, Katzen auf Abbildungen unterschiedlicher Herkunft und Qualität zu identifizieren'".
Für das Gericht sprach letztlich vieles dafür, dass der Mann sehr wohl der Halter der Katze war und das Tier nicht mehr übernehmen wollte. Unter anderem sei er ohne Transportbox ins Tierheim gekommen und hätte die Katze daher gar nicht mitnehmen können. Die Richter bestätigten deshalb erneut den Bescheid über 5.059,82 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig.