Die Liste seiner Vergehen ist lang: Neben mehreren Parkverstößen missachtete der syrische Staatsbürger am Wiener Albertinaplatz den Vorrang von Fußgängern. Wenige Wochen später fuhr er am Schottenring bei Rot über eine Kreuzung.
Im Dezember 2022 kam ein weiterer Vorfall dazu. Polizisten hielten den Mann auf der Linken Wienzeile an. Er war alkoholisiert mit einem Auto unterwegs.
Wie die "Krone" nun berichtet, wurde sein Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Jahr 2025 von der Wiener Landesregierung mit Verweis auf die insgesamt sieben Verwaltungsstrafen abgelehnt. Der Mann wollte den Bescheid nicht akzeptieren, nahm sich einen Anwalt und legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.
Zur Verhandlung erschien der Syrer mit einem Dolmetscher. "Die Fehler sind leider passiert", erklärte er scheinbar reumütig vor Gericht. Heute sei er jedoch eine "völlig andere Person".
Für die Alkofahrt lieferte er eine kuriose Erklärung: Nach einer Geburtstagsfeier sei er trotz Alkoholkonsums in ein Car-Sharing-Auto gestiegen, damit seine Begleiterin mit ihren Stöckelschuhen nicht so weit gehen musste.
Das Gericht ließ den Mann abblitzen. Die Staatsbürgerschaft dürfe nur verliehen werden, wenn der Bewerber "keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit" darstelle.
Das Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand sei ein gravierender Verstoß gegen diese Schutznormen. Zudem habe der Mann in der Verhandlung nicht den Eindruck vermittelt, Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen zu haben, hielt der Richter fest.
Endgültig versperrt ist der Weg zum österreichischen Pass aber nicht. Fünf Jahre nach Tilgung der letzten Verwaltungsübertretung kann dem Mann die Staatsbürgerschaft verliehen werden – wenn er bis dahin ausreichend Deutsch sprechen kann.