Im vergangenen Jahr sind die Anträge auf Einbürgerungen explodiert – "Heute" berichtete. Demnach wurden bei der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) insgesamt 14.445 Anträge auf Einbürgerung eingebracht – ein Plus von 56,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Wie eine Sprecherin der MA 35 erklärt, entsprechen die 14.445 Anträge "ungefähr den Eingängen auf Verfahrensebene – aber nicht auf Personenebene, da bei einem Termin auch ein Antrag für eine fünfköpfige Familie gestellt werden kann". Wie viele der 2025 eröffneten Verfahren auch abgeschlossen werden konnten, kann "auf die Schnelle nicht ausgewertet werden", so die Sprecherin.
Die MA 35 stand in der Vergangenheit immer wieder wegen langer Wartezeiten in der Kritik. Nach Angaben der Behörde konnten diese inzwischen reduziert werden. Derzeit beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Antragstermin für die Einbürgerung rund 186 Tage – also noch immer ein halbes Jahr. Vor einigen Jahren mussten Antragsteller teilweise noch mehr als ein Jahr auf einen Termin warten.
Während die Anträge stark gestiegen sind, konnten 2025 gleichzeitig um 63,2 Prozent mehr Verfahren abgeschlossen werden als im Jahr davor. Insgesamt wurden im Bereich Einbürgerung und Staatsbürgerschaft rund 21.700 Verfahren erledigt. Davon entfielen etwa 10.300 auf Nachfahren von NS-Opfern. "In der Einwanderung gab es 143.600 erledigte Verfahren", heißt es weiter.
Gestiegen ist aber nicht nur die Zahl der Anträge, sondern auch die Zahl der Einbürgerungen: Im Jahr 2025 wurden insgesamt 5.078 Menschen eingebürgert (2024: 3.665) – ein Plus von rund 39 Prozent gegenüber 2024.
Die Behörde führt den starken Anstieg unter anderem auf die geopolitische Lage zurück. Viele Menschen würden angesichts internationaler Krisen und Konflikte nach langfristiger Sicherheit suchen. Zudem leben zahlreiche Flüchtlinge, die 2015 und 2016 nach Österreich gekommen sind, mittlerweile lange genug im Land, um die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu erfüllen.
Das zeigt sich auch in der Herkunftsländern der 2025 Eingebürgerten: Laut Statistik Austria kamen von den 5.078 Menschen 1.090 aus Syrien (Arabische Republik). 402 aus Afghanistan, 389 aus der Türkei, 339 aus dem Iran, 325 aus Serbien und 225 aus der Ukraine.
In Österreich gibt es im rechtlichen Sinn keinen automatischen Anspruch auf Einbürgerung – die Verleihung liegt im Ermessen der jeweilige Behörde. Ein Rechtsanspruch kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen entstehen, etwa nach 15-jährigem ununterbrochenem Aufenthalt oder nach fünf Jahren Ehe mit einem Österreicher.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung sind in der Regel mindestens zehn Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, ein gesicherter Lebensunterhalt (eigenständiges und regelmäßiges Einkommen in den vergangenen 36 Monaten, keine Sozialhilfe!), keine gerichtlichen Verurteilungen sowie keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen und der Nachweis von Deutschkenntnissen (meist B1-Niveau) sowie das Bestehen der Staatsbürgerschaftsprüfung.