Nach den Vergewaltigungsvorwürfen gegen einen 21-jährigen Syrer rückt nun auch der Ablauf rund um seinen nicht angetretenen Haftantritt in den Fokus. Der Mann war bereits im Dezember des Vorjahres rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Dennoch befand er sich Anfang Juli noch auf freiem Fuß.
Seinen Strafantritt hätte der 21-Jährige laut der Tageszeitung "Standard" am 3. Juli in der Justizanstalt Wiener Neustadt antreten müssen. Laut den aktuellen Vorwürfen soll er jedoch nur drei Tage später eine 16-Jährige in Wien in sein Auto gelockt und sexuell missbraucht haben.
Dass der Mann seine Haft nicht angetreten hatte, war beim Landesgericht Wiener Neustadt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die zuständige Justizanstalt hatte darüber noch keinen Bericht übermittelt. Zwischen dem vorgesehenen Haftantritt und der mutmaßlichen Tat lag zudem ein Wochenende, berichtet die Tageszeitung.
Bereits im ersten Strafverfahren hatte es laut "Standard" Schwierigkeiten gegeben. Zu einer Hauptverhandlung am 21. August 2025 erschien der damals Beschuldigte unentschuldigt nicht. Unter seiner Telefonnummer war er nicht erreichbar, auch eine sofortige Vorführung an seiner Meldeadresse blieb erfolglos. Der Hauptmieter erklärte den Beamten, der Syrer wohne dort nicht mehr.
Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft seine Festnahme wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Das Gericht ordnete diese Anfang September schließlich "ausschließlich wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr" an. In einem Gerichtsentscheid wird dazu laut "Standard" festgehalten, "sich der Angeklagte am 21. August 2025 um 11.20 Uhr beim Stadtpolizeikommando gemeldet und sein Fernbleiben von der Hauptverhandlung damit gerechtfertigt hat, er habe versucht, das Gericht über sein Nichterscheinen zu verständigen, jedoch niemanden erreichen können". Zudem habe er angekündigt, seine aktuelle Meldeadresse bekanntzugeben.
Sein Verteidiger erklärte, der 21-Jährige habe ihn ebenfalls kontaktiert und lebe weiterhin an seiner bisherigen Adresse. Den Gerichtstermin habe sein Mandant vergessen, weil er in einem anderen Bundesland gearbeitet habe. Später gab der Mann an, den "Termin verschlafen" zu haben, heißt es in der Tageszeitung weiter.
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Am 18. Oktober wurde der junge Syrer schließlich festgenommen. Einen Tag später verhängte das Gericht Untersuchungshaft wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr.
Gegen diese Entscheidung legte der 21-Jährige Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien ein - mit Erfolg. Das Gericht hielt zwar fest, sein Verhalten lasse eine Tendenz erkennen, "sich der zügigen Durchführung des Verfahrens zu entziehen", berichtet "Der Standard". Für die Annahme einer konkreten Fluchtgefahr reiche dies jedoch nicht aus. Auch eine Gefahr weiterer Straftaten sah das Gericht damals nicht, weil seit der angeklagten Vergewaltigung im Februar 2025 bis zur Untersuchungshaft keine weiteren Delikte bekannt geworden waren.
Der Mann wurde daher am 30. Oktober "sofort" aus der Untersuchungshaft entlassen. Laut dem Gerichtsentscheid versicherte er anschließend mehrfach, seine Freiheitsstrafe wie vorgesehen am 3. Juli anzutreten. Dazu kam es jedoch nicht. Zudem soll es bereits zuvor Probleme mit der Bewährungshilfe gegeben haben, weil der 21-Jährige vereinbarte Kontakte nicht eingehalten habe, heißt es in der Tageszeitung weiter.
Warum der Verurteilte trotz rechtskräftiger Strafe noch auf freiem Fuß war, wird nun im Zusammenhang mit den aktuellen Vorwürfen genau geprüft.