Bei der OÖ-Arbeiterkammer laufen die Telefone heiß: Viele Betroffene wenden sich wegen Rückerstattung der Kaution (500 bis 1.000 Euro) oder Vertragsstrafen an die Konsumentenschützer. Die Kunden fragen sich, ob sie überhaupt auf Wiedergutmachung hoffen können.
Hat man mit Kredit- oder Debitkarte gezahlt, wird empfohlen, die Rückbuchung beim jeweiligen Zahlungsdienstleister anzufragen. Dazu kann ein Musterbrief verwendet werden, der Download steht hier zur Verfügung.
Kann das Geld nicht per Reklamation zurückverlangt werden, ist eine Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren möglich. Mann müsse aber laut AK prüfen, ob sich das wirtschaftlich rechnet. Denn in der Regel werden nur geringe Quoten erzielt, eine vollständige Rückerstattung erfolgt nicht.
Für die Forderungsanmeldung ist eine Gebühr von 31 Euro zu entrichten. Das betreffende Formular findet man hier.
Woran sich der Konsumentenschutz stößt: Vielen Menschen war zunächst nicht bewusst, dass das Unternehmen auch eine Kaution kassieren möchte. Das lag daran, dass 123-Transporter vor Abschluss der Mietvereinbarung nicht deutlich darauf hingewiesen hat. Die Konditionen wurden lediglich in den 24-seitigen AGB erwähnt.