PVA will nicht zahlen

35-Kilo-Säcke geschleppt – Bäcker streitet um Pension

Wer körperlich geschuftet hat, dem steht häufig Schwerarbeiter-Pension zu. Auch ein Bäcker pochte darauf – die PVA legte sich aber quer.
Oberösterreich Heute
10.10.2025, 03:00
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Der 62-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land werkte 20 Jahre in einem Backbetrieb, als Mischer und Ofenarbeiter führte er anspruchsvolle Tätigkeiten aus. Dazu gehörten das Heben und Tragen von bis zu 35 Kilo schweren Mehlsäcken, das Mischen von Teig, das Kneten und Formen von Broten sowie die Arbeit an heißen Öfen.

Rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenze für den Pensionsantritt stellte der Mann einen Antrag auf Anerkennung seiner Tätigkeit als Schwerarbeit. Die Versicherungsanstalt lehnte das aber ab. Ihre Begründung: Weder die kalorische Belastung noch die weiteren Voraussetzungen für Schwerarbeit seien erfüllt.

Der Betroffene wandte sich daraufhin an die OÖ-Arbeiterkammer. Die Experten brachten Klage beim Landesgericht Linz ein.

Was gilt als Schwerarbeit?

Männer und Frauen können nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Unter die Regelung fallen etwa unregelmäßige Nachtarbeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr oder Pflege von erkrankten bzw. behinderten Menschen.

Arbeitnehmer können maximal zehn Jahre vor dem frühestmöglichen Pensionsantritt die Feststellung der Schwerarbeitszeiten beantragen.

Ein Gutachten wurde erstellt. Dieses kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen für kalorische Schwerarbeit nicht erfüllt seien. Aber: Der Beschäftigte habe ein sogenanntes Bäckerasthma als berufsbedingte Erkrankung entwickelt. Dazu attestierte die AUVA eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um zehn Prozent.

Damit waren die Bedingungen gemäß Schwerarbeitsverordnung erfüllt. Das Gerichtsverfahren wurde  schließlich im Sinne des 62-Jährigen abgeschlossen. Die PVA musste daraufhin insgesamt 240 Beitragsmonate als Schwerarbeitszeiten anerkennen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 10.10.2025, 03:00
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