Ein Umstand ist unumstritten: Ein Autofahrer wurde auf der L193 zwischen Damüls und Faschina mit 142 km/h geblitzt. Blöd: In jenem Bereich stand ein Schild, das auf eine 50er-Zone hinwies. Entsprechend hoch war die Strafe, die dem Raser später ins Haus flatterte.
Dessen Anwalt nahm den Sachverhalt offenbar ganz genau unter die Lupe und brachte die Sache bis vor den Verfassungsgerichtshof. Dort wurde nun, über drei Jahre nach dem Vorfall, die Strafe überraschend aufgehoben, berichtet der ORF Vorarlberg.
Das Schild stand demnach 670 Meter zu früh – und damit ausgerechnet genau so, dass es sich im falschen Bezirk befand. Die entsprechende Verordnung für die 50er-Zone galt aber nur für den Bezirk Bludenz und nicht Bregenz. Deshalb wurde die Regelung ganz aufgehoben.
Alle dort ausgestellten Raser-Strafen sind deshalb jetzt so zu beurteilen, als wäre dort das reguläre Tempolimit von 100 km/h gegolten. Der betroffene Autofahrer war also statt 92 nur 42 km/h zu schnell unterwegs. Inzwischen wurde die Verordnung repariert, es gilt wieder Tempo 50.