Ein Einkauf im großen Stil, mehrere volle Einkaufswagen und am Ende eine Rechnung von rund 1.600 Euro. Eigentlich hätte ein Kunde damit wohl nicht gerechnet, wenig später noch Ärger zu bekommen. Genau das schildert nun jedoch ein Nutzer in einem viel diskutierten Beitrag auf Reddit. Dort berichtet er von einer Parkstrafe bei einem Supermarkt in Innsbruck, die er nach einem Einkauf bei Hofer erhalten haben soll. Der Fall sorgt im Netz für zahlreiche Reaktionen.
Viele Nutzer zeigen Verständnis für den Ärger des Betroffenen. Nach dessen Darstellung hatte er den Parkplatz nicht als Dauerparker verwendet, sondern für einen umfangreichen Einkauf genutzt – im Strafschreiben hieß es allerdings, er habe die "maximal zulässige Parkdauer" überschritten. Festgehalten ist, dass der Kunde etwas weniger als zwei Stunden am Parkplatz geparkt hatte. Die ursprüngliche Forderung betrug 50 Euro.
Weil der Kunde nach eigenen Angaben zunächst das Gespräch suchte und auf eine Antwort des Supermarkts gewartet habe, seien zusätzlich 10 Euro Mahnspesen dazugekommen. Besonders frustrierend sei für den Betroffenen offenbar gewesen, dass er zwar noch über einen Einkaufsbeleg verfüge, auf diesem jedoch Datum und Uhrzeit abgeschnitten seien. Deshalb könne er den Zeitpunkt seines Einkaufs nicht ohne Weiteres nachweisen.
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Mehrere Nutzer empfahlen, sich direkt an den Filialleiter oder den Kundenservice zu wenden und auf Kulanz zu hoffen. Andere rieten dazu, Konsumentenschützer einzuschalten oder den Fall an Medien weiterzugeben. Besonders häufig wurde argumentiert, dass ein Einkauf in dieser Größenordnung eigentlich klar belege, dass der Parkplatz bestimmungsgemäß genutzt worden sei.
Einige Kommentatoren verwiesen jedoch darauf, dass die Parkplatzüberwachung bei vielen Supermärkten inzwischen – wie auch in diesem Fall – von externen Firmen durchgeführt werde. Die Erfassung erfolge häufig automatisiert über Kameras, die Ein- und Ausfahrt dokumentieren. Dadurch würden Zahlungsaufforderungen oft ohne direkte Beteiligung der Filiale erstellt. Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Diskussionen ein.
In den vergangenen Jahren sorgten immer wieder Berichte über Parkstrafen auf Supermarktparkplätzen für Aufsehen. So erhielt etwa eine Kundin in Salzburg eine Forderung, nachdem sie ihr Auto bereits sieben Minuten vor Öffnung einer Filiale abgestellt hatte. Auch aus Kärnten wurden Fälle bekannt, bei denen Kunden nach dem Parken auf Supermarkt-Parkplätzen mit Forderungen von mehr als 100 Euro konfrontiert wurden.
Auf privaten Kundenparkplätzen gelten andere Regeln als im öffentlichen Straßenraum. Wer einen solchen Parkplatz nutzt, akzeptiert grundsätzlich die dort ausgehängten Nutzungsbedingungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Regeln klar ersichtlich und ausreichend gekennzeichnet sind. Wird gegen diese Bedingungen verstoßen, können Betreiber Vertragsstrafen verlangen.
Kurz vor Ablauf der Zahlungsfrist kam es schließlich zu einer glücklichen Wende. "Update: Filialleiter hat sich binnen 24h gemeldet- Parkstrafe wurde aufgehoben!", berichtet der betroffene Nutzer.